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Unkastrierter Kater in der Nachbarschaft

von Andrea J.

Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Haus der Parallelstrasse gibt es seit zwei Jahren oder länger einen offensichtlich unkastrierten Kater, der hier in der Gegend immer wieder frei herumläuft. Meine Terrassentüre hat er auch schon mal markiert, weil er wohl mitgekriegt hat, dass hier auch Kater leben (meine sind generell kastriert und gechipt!). Vor ein paar Tagen hat er einen meiner Jungkater gestellt und bedroht. Der Kleine ist leider aktuell zu unerfahren, um sich zu wehren (BKH, 11 Monate). Ich kenne die Eigentümer nicht und habe auch keinen Kontakt dazu. Da der Kater augenscheinlich nicht kastriert ist (ich konnte ihn kürzlich sehr gut von hinten sehen), gehe ich davon aus, dass er auch nicht gechipt ist. Dies verstößt jedoch gegen die Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg. Davon abgesehen finde ich es völlig unverantwortlich, einen ausgewachsenen Kater unkastriert frei laufen zu lassen! Meine Arbeitskollegin wohnt einige Straßen weiter und wir vermuten, dass der Kater auch schon dort versucht hat, auf den Balkon im Erdgeschoß zu klettern. Meine Kollegin hat auch einen Kater und eine Katze (Wohnungshaltung mit Balkon). Jeder weiß doch, daß unkastrierte Kater ein großes Revier durchstreifen! Was macht man am besten in solchen Fällen? Tierheim informieren? Beim Ordnungsamt anzeigen? Der Kater rennt weg, wenn er mich sieht, näher als 1,5 Meter komme ich nicht an ihn heran. Er merkt anscheinend, was ich von ihm halte.... Mit katzenfreundlichen Grüßen Andrea J.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Stadt Duisburg hat 2019 aufgrund der hohen Katzenpopulation freilebender verwilderter Katzen die von Ihnen angesprochene Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen erlassen. Genau das geschilderte Verhalten soll damit vermieden werden, nämlich dass keine potenten Kater/ Katzen frei herumlaufen und sich unkontrolliert vermehren und dass Revierkämpfen unter potenten Katern kommt, die mit erheblichen Verletzungen enden können.
Da für die Feststellung und Ahndung eines Verstoß des Katzenhalters gegen § 11 Absatz 3 Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg das Ordnungsamt der Stadt Duisburg zuständig ist, können Sie sich dorthin wenden. Sofern die Behörde den/die Katzenhalter/in tatsächlich ausfindig machen kann, könnten Sie versuchen über eine Akteneinsicht an die Daten zu kommen, um mit dem Halter Kontakt aufnehmen zu können.
Ihre eigenen zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Halter könnten theoretisch einen Unterlassungsanspruch sowie einen Schadensersatzanspruch (z.B. Tierarztkosten falls Ihr Kater verletzt wird) umfassen. In der Praxis ist dies jedoch nicht einfach durchzusetzen, da Sie zunächst die Daten des Halters benötigen und Sie dann nachweisen müssen, dass es sich auch um dessen Kater handelt, der Ihren Kater verletzt hat. Das Stellen und Bedrohen und reicht nicht aus dafür nicht aus, wobei dies aber auch zu den allgemeinen Risiken einer Freigängerkatze gehören dürfte.
Versuchen Sie, wenn Sie den Halter ausfindig gemacht haben, zunächst in einem Gespräch die Situation zu klären, im Zweifel auch mit Unterstützung des örtlichen Schiedsamtes um einen Rechtsstreit in der nahen bzw. entfernten Nachbarschaft zu vermeiden.

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