zurück zur Übersicht Hund betritt Grundstück 15.05.2020 von Jelena B. Sehr geehrte Frau Fries, ich gehe täglich mehrmals an einem Haus vorbei, wo ein kleine ungepflegte Hauseinfahrt mehr als Garagenplatz genutzt wir und mein Hund betritt dadurch auch den Grund und Boden dort. Er hinterlässt nichts. Jetzt haben diese Nachbarn mich dort fotografiert und mein Gesicht zwar geschwärzt, aber ich bin die einzige, die einen schwarzen Hund hier hat, und an ihrem Haus angebracht, dass ich das lassen soll sonst gibt's ne Anzeige. Meine Frage: Können die Nachbarn mich anzeigen deswegen, weil der Hund dort schnuppert und dürfen die mich einfach fotografieren, auch wenn das Gesicht geschwärzt wurde? schließlich ist das ja schon seit 3 Jahren so und keiner hat bis jetzt was gesagt. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Eigentümer bzw. die Nutzungsberechtigten (also Mieter oder Pächter) haben sowohl das Recht, Ihnen das Betreten des Grundstücks zu verbieten als auch das Recht, von Ihnen zu fordern, dass Sie den Hund von dem fremden Grundstück fernhalten. Ob er das Grundstück durch Kot und/oder Urin verschmutzt, ist unerheblich. Da mit der Drohung einer Anzeige wahrscheinlich eine Strafanzeige gemeint ist, dürfte dies meines Erachtens aussichtslos sein, da das Betreten (lassen) des Hundes keine Straftat darstellt. Zivilrechtlich könnte allerdings ein Anspruch auf Unterlassen versehen mit einer Strafzahlung bei einen Verstoß geltend gemacht werden. Da Sie jedoch ohne Ihr Einverständnis fotografiert wurden, könnten Sie im Gegenzug ebenfalls eine entsprechende Unterlassung fordern. Da jedoch sich jedoch aus solchen Situation oft regelrechte Nachbarschaftskriege entwickeln können, sollten Sie, wenn möglich eine gütliche Lösung finden, notfalls mithilfe des zuständigen Schiedsamtes.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Eigentümer bzw. die Nutzungsberechtigten (also Mieter oder Pächter) haben sowohl das Recht, Ihnen das Betreten des Grundstücks zu verbieten als auch das Recht, von Ihnen zu fordern, dass Sie den Hund von dem fremden Grundstück fernhalten. Ob er das Grundstück durch Kot und/oder Urin verschmutzt, ist unerheblich. Da mit der Drohung einer Anzeige wahrscheinlich eine Strafanzeige gemeint ist, dürfte dies meines Erachtens aussichtslos sein, da das Betreten (lassen) des Hundes keine Straftat darstellt. Zivilrechtlich könnte allerdings ein Anspruch auf Unterlassen versehen mit einer Strafzahlung bei einen Verstoß geltend gemacht werden. Da Sie jedoch ohne Ihr Einverständnis fotografiert wurden, könnten Sie im Gegenzug ebenfalls eine entsprechende Unterlassung fordern. Da jedoch sich jedoch aus solchen Situation oft regelrechte Nachbarschaftskriege entwickeln können, sollten Sie, wenn möglich eine gütliche Lösung finden, notfalls mithilfe des zuständigen Schiedsamtes.