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Definition der Hunde Größe bei Gewicht unter 20kg jedoch über 40cm höhe

von Pierre K.

Definition der Hunde Größe bei Gewicht unter 20kg jedoch über 40cm höhe... Istwert: (17kg & 52cm) Besteht die Möglichkeit der Definition als kleiner Hund womit dann die Sachkunde-pflicht weg fallen würde? Lieben Dank, Pierre

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie in NRW leben ist hier § 11 Absatz 1 LHundG NRW einschlägig und eindeutig:
(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen
eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm
ODER
ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund),
ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Mit 52 cm Widerristhöhe ist Ihr Hund unabhängig vom Gewicht eindeutig ein „großer Hund“ im Sinne des § 11 LHundG.
 

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