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Unabgesprochene Rechnung

von Stefanie W.

Liebes Tasso, aufgrund des Verdachts einer Otitis im rechten Ohr war ich mit meiner Katze beim TA, wo sich der Verdacht auch bestätigte. Ich habe hierfür Mitex Ohrentropfen erhalten. Leider war ich aufgrund von Urlaub meiner Tierärztin, der ich bisher imner 100 % vertrauen konnte, bei einer Vertretung, diese fragte auch ob wir einen Abstrich ins Labor schicken sollen um den Keim zu bestimmen, da es die zweite Otitis innerhalb 6 Monate war. Ich fragte ob es sinnvoll ist bzw. was es bringt, weil ich mich hier nicht auskenne und bekam die Antwort, dass es halt preislich einen Unterschied macht. Auf die Frage was ein Labor kostet bekam ich die Antwort ca. 70 - 90 Euro. Wir beschlossen das Wochenende abzuwarten ob es besser wird (ich war am Freitag) aber am Sonntag schrieb ich der Tierärztin per E-mail, dass Sie die Proben einsenden soll weil die Katze immer noch mit dem Kopf schüttelt und die Probe lt. Ärztin nur bis Montag gesendet werden kann. Nun habe ich eine Rechnung für das Labor von 180,- Euro erhalten, das sind 100% mehr als besprochen und ich bin geschockt. Ich habe nichts für das Labor unterschrieben und wurde meiner Meinung nach auch nicht ordentlich aufklärt. Im Emailverlauf sagte die TÄ auf Nachfrage sie hätte gesagt, dass sie die Kosten nicht genau einschätzen kann und auch nicht ob Folgekosten auftreten - davon war nie die Rede und ich wurde auch zu Folgekosten nicht befragt oder aufgeklärt. Muss ich die Rechnung für das Labor nun in voller Höhe bezahlen? Ich habe bereits Einspruch eingelegt und um Korrektur gebeten. Die Untersuchung an der Katze selbst plus das Medikament wurde bereits vor Ort bezahlt und ist beglichen. Vielen Dank für Ihre Hilfe bereits vorab und viele Grüße Stefanie W.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da in der Regel die Gespräche und Aufträge mit Tierärzten mündlich laufen und bei Unstimmigkeiten nur schwer nachweisbar sind, ist es gut, dass Sie mit der Tierärztin per E-Mail kommuniziert haben, da anhand dessen nachvollziehbar ist, was genau Sie in Auftrag gegeben haben und was nicht und auch ob die Aufklärung der Tierärztin über die etwaigen Kosten und Folgekosten ausreichend war. Sollten Sie zwischenzeitlich keine Lösung mit der Tierärztin gefunden haben, sollten Sie sich entweder an einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht oder die zuständige Landestierärztekammer wenden, die zwar die Rechnung nicht korrigieren, aber zwischen Ihnen und der Tierärztin vermitteln könnte.
 

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