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Katze Femurkopfnekrose

von Julia L.

Hallo, bei unserer 1. Jährigen Britisch Kurzhaar-Katze wurde jetzt eine beidseitige Femurkopfnekrose festgestellt. Das bedeutet, dass zwei sehr kostspielige Operationen anstehen. Jetzt wäre meine Frage, ob die Züchterin dafür noch haftbar ist? Uns wurde von zwei unabhängigen Tierärzten gesagt, dass das durch die Zucht kommt. Natürlich gab es einen Kaufvertrag für die Katze. MFG J.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst Allgemeines vorweg: Ist eine verkaufte Katz krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er die Katze u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
Zwingende Voraussetzung aller genannten Varianten ist jedoch, dass der Verkäufer – außer in akuten Notfällen – VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden muss.
Diese vorherige Aufforderung kann nur dann unterbleiben, wenn eine Nachbesserung ausgeschlossen (z.B. eine unheilbare Krankheit vorliegt) oder wenn es sich um einen Notfall handelt und eine sofortige Behandlung lebensnotwendig ist.
In Ihrem konkreten Fall müssten zur Anspruchsprüfung zunächst der Kaufvertrag und die medizinischen Unterlagen vorliegen, sowie weitere Details bekannt sein, so z.B. seit wann genau haben Sie Kenntnis von der Erkrankung, haben Sie die Züchterin schon in Kenntnis gesetzt, wenn ja war dies vor oder erst nach den jeweiligen Tierarztbehandlungen, etc.
Im Falle einer HD hat das höchste Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2005 z.B. entschieden, dass ein Züchter nicht schlechthin für eventuelle genetische Defekte eines Hundes Schadensersatz zu leisten hat, wenn er die Zucht nach den „geltenden, auf  Wissenschaft und Erfahrung beruhenden züchterischen Grundsätzen – lege artis – betreibt“ (BGH, VIII ZR 281/04, Urteil vom 22.06.2005). Anders nur wenn der Züchter eine Garantie übernommen hat oder vorsätzlich/fahrlässig eben nicht lege artis gehandelt hätte.
Daher wäre in Ihrem Fall auch zu prüfen, welchen Ursachen die Erkrankung hat (die Aussagen zweier Tierärzte „dass das aus der Zucht kommt“ reichen dafür nicht, wobei schon nicht klar ist, was genau damit gemeint ist) und ob sich hieraus eine Pflichtverletzung und ein Verschulden der Züchterin herleiten lassen. Diese beiden Voraussetzungen bedarf es bei der Kaufpreisminderung nicht. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an eine/n Anwalt/Anwältin für Tierrecht, um die Voraussetzungen einer Minderung, eines möglichen Schadensersatzes und der konkreten Höhe prüfen zu lassen.

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