zurück zur Übersicht Vermieter erlaubt nur eine Katze 21.07.2020 von Kristina W. Sehr geehrte Frau Fries, wir wohnen ländlich in einer großen Wohnung. Tierhaltung ist laut Mietvertrag nur nach Absprache erlaubt. Wir wollen uns zwei Wohnungskatzen anschaffen, jedoch erlaubt der Vermieter nur eine Katze. Seine Begründung ist, dass zwei Katzen alles kaputt machen würden. Er hatte wohl Mieter mit zwei Katzen, die Schäden verursacht hatten. Aus irgendeinem Grund musste der Vermieter für diese Schäden aufkommen. Nun nimmt er an, es würde bei uns genauso laufen. Hat er das Recht eine zweite Katze zu verbieten aufgrund von Mutmaßungen? Können wir rechtlich etwas erfolgversprechendes unternehmen? Ich bedanke mich für die Antwort. Viele Grüße. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Behauptung, dass eine Katze keine Schäden verursache, aber wenn eine zweite dabei sei, dann würden die beiden alles kaputt machen, ist objektiv jedenfalls nicht nachvollziehbar. Fordern Sie Ihren Vermieter nochmals schriftlich auf, Ihnen die Zustimmung zur Haltung zweier Katzen schriftlich innerhalb von zwei Wochen zu erteilen. Wird die Zustimmung weiterhin verweigert, müssen Sie diese letztlich einklagen, so wie z. B. eine Familie aus Bayern, die damit vor dem Amtsgericht München am 03.08.2018 Erfolg gehabt hat. Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2019/17.php Das Gericht hat unter anderem klargestellt, dass es nicht ausreichend ist, die Ablehnung auf bloße allgemeine Befürchtungen zu stützen, sondern dass Vermieter ausreichend konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende unzumutbare Belästigung darlegen müssen. Ob es in Ihrem Fall ausreicht, dass der Vermieter tatsächlich schlechte Erfahrungen mit zwei Katzen gemacht hat, ist fraglich, da es sich schließlich um Lebewesen handelt und Ihre beiden sich ja nicht automatisch auch so verhalten wie die beiden anderen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Behauptung, dass eine Katze keine Schäden verursache, aber wenn eine zweite dabei sei, dann würden die beiden alles kaputt machen, ist objektiv jedenfalls nicht nachvollziehbar. Fordern Sie Ihren Vermieter nochmals schriftlich auf, Ihnen die Zustimmung zur Haltung zweier Katzen schriftlich innerhalb von zwei Wochen zu erteilen. Wird die Zustimmung weiterhin verweigert, müssen Sie diese letztlich einklagen, so wie z. B. eine Familie aus Bayern, die damit vor dem Amtsgericht München am 03.08.2018 Erfolg gehabt hat. Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2019/17.php Das Gericht hat unter anderem klargestellt, dass es nicht ausreichend ist, die Ablehnung auf bloße allgemeine Befürchtungen zu stützen, sondern dass Vermieter ausreichend konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende unzumutbare Belästigung darlegen müssen. Ob es in Ihrem Fall ausreicht, dass der Vermieter tatsächlich schlechte Erfahrungen mit zwei Katzen gemacht hat, ist fraglich, da es sich schließlich um Lebewesen handelt und Ihre beiden sich ja nicht automatisch auch so verhalten wie die beiden anderen.