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Abtretung

von Steffen M.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe zwei Katzen, die ich leider aufgrund derzeitige Lebensumstände abgeben muss. Ich habe nun nach langem Überlegen mich an einen Katzenverein gewendet. Dort habe ich ein positives Gespräch mit der Leiterin geführt, die mich bei der Vermittlung an einen neuen Halter unterstützt, sodass die Tiere direkt von mir zu den neuen Besitzer kommen werden, sobald sich welche finden. Der Verein besteht jedoch, aufgrund negativer, früherer Ereignisse - auf eine unterschriebene Abtretung der Tiere an den Verein. Es wurde mir aber von der Leiterin versichert, dass die Abtretung nur dazu dient, um Fälle auszuschließen, in denen Kontakt zwischen neuen und alten Haltern durch den Verein zustande kamen, die Vermittlung der Tiere letztendlich aber privat von den Parteien vollzogen wurde, um die Vermittlungsgebühr zu umgehen, von denen der Verein ja auch lebt. Sollte ich zwischenzeitlich eine andere Lösung finden, beispielsweise ein nettes Ehepaar, welches die Tiere auch nimmt, wäre das für den Verein vollkommen okay, man wollt sich nur nicht wie im oben beschrieben Fall umgehen lassen, sodass der Verein letztlich die Vorarbeit hatte, aber auf den Kosten sitzenbleibt. Das ist für mich in soweit auch nachvollziehbar. Allerdings mache ich mir dennoch einige Gedanken, da ich ja mit der Abtretung eigentlich das Eigentum direkt an den Verein abgebe, oder nicht? Theoretisch könnten jederzeit Mitglieder des Vereins vor meiner Türe stehen und die Herausgabe der Tiere verlangen. (Auch wenn ich nicht wüsste, was der Verein, außer nun künftig Mehrkosten für zwei weitere Tiere, davon hätte) Meine letzten Rechtsvorlesungen sind auch eine Weile her. Ist eine Abtretung von Tieren (wobei hier ja das Sachenrecht ranzuziehen wäre, auch wenn Tiere keine Sachen sind) denn überhaupt per Abtretung möglich? Ich kenne das nur von Forderungen. Bei Sachen wäre ja Einigung und Übergabe notwendig und solange die Tiere nicht übergeben wurden, sollten sie ja noch weiterhin in meinem Eigentum sein. Ich glaube, ich mache mir unnötig viele Gedanken darum, würde aber gerne Ihre Einschätzung dazu wissen. 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie sich vor der Unterschrift einer Abtretung diese Gedanken machen.
Die Begründung des Vereins für dieses Vorgehen und auch die aus Sicht des Vereins notwendige Absicherung ist nachvollziehbar. Zudem kommt nach Abtretung, der neue Tierschutzvertrag zwischen dem Verein und dem neuen Halter zustande und nicht zwischen Ihnen und dem neuen Halter. Ein Mitspracherecht hätten Sie dann nicht.
Die Abtretung des Eigentums an den Verein ist aus dessen Sicht auch ein probates Mittel. Da Sie im Besitz der Katzen bleiben würden, würde der Eigentumsübergang gemäß §§ 929, 930 BGB im Wege eines Besitzkonstituts vollzogen werden und der Verein wird sowohl Eigentümer als auch mittelbarerer Besitzer. Da Tiere gemäß § 90 a BGB keine Sachen sind, aber nach den Regeln für Sachen entsprechend behandelt werden, wenn es, so wie hier keine spezialgesetzliche Reglungen gibt, ist die Abtretung an sich möglich.
Daher haben Sie Recht, dass der Verein als Eigentümer einen Herausgabeanspruch gegen Sie hätte. Wenn Sie eine vorzeitige Abholung vor einer Vermittlung verhindern wollen, müssen Sie dies schriftlich mit dem Verein vereinbaren. Anderseits schreiben Sie, dass Sie die Katzen nicht behalten können, daher könnte es für den Fall, dass die Suche nach einem passenden neuen Halter schwierig wird und länger dauert, für Sie sogar sinnvoll sein, dass die Katzen vor einer Vermittlung abgeholt werden können. Klären Sie daher alle Punkte mit der Leitung des Vereins und halten alle Vereinbarungen zur Beweisbarkeit schriftlich fest.
 

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