zurück zur Übersicht

Ex Partner gibt meine Katzen nicht heraus

von Verena K.

Guten Tag, seit nunmehr 8 Monaten habe ich Probleme damit, dass mein Ex Partner meine Katzen einbehält. Er hatte sie mir damals, als wir noch zusammen waren, geschenkt und als ich mich getrennt hatte und in eine sehr kleine Wohnung ziehen musste, habe ich sie bei ihm gelassen mit der mündlichen Vereinbarung, sie zu holen, wenn ich eine größere Wohnung habe und mehr Geld verdiene. Da dies der Fall ist, wollte ich die Katzen wieder zu mir holen, allerdings verweigert er dies nun und hat sie seiner neuen Freundin gegeben. Er hat mich überall blockiert und so langsam gehen mir die Ideen aus. Die Polizei kann mir leider auch nicht helfen. Beide sind auf meinen Namen & Adresse gemeldet und registriert. Freundliche Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt.
Da es sich hier um Ihren zivilrechtlichen Herausgabeanspruch handelt, der notfalls vor dem zuständigen Zivilgericht geklärt werden muss, kann die Polizei Ihnen leider nicht helfen.
Da Sie schreiben, dass Ihr Exfreund Ihnen die Katzen geschenkt hat, sind Sie damals Alleineigentümerin geworden. Rechtlich zu prüfen ist, ob sich hieran durch das Belassen der Katzen bei Auszug rechtlich etwas geändert hat. Da Sie jedoch schreiben, dass Sie die Katzen nur vorübergehend bei ihm belassen haben und klar gemacht haben, dass Sie sie abholen werden, könnte ein Verwahrungsvertrag geschlossen worden sein, so dass Sie nach wie vor Eigentümerin sind. Da Sie dies beweisen müssten, sichern Sie zu Beweiszwecken entsprechende WhatsApp-Chat etc. Ein weiteres Problem besteht allerdings durch die Weitergabe der Katzen an seine neue Freundin. Ob sich hierdurch etwas an Ihrem Eigentum geändert hat, müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden. Dann kann auch geprüft werden, ob eine Unterschlagung durch Ihren Exfreund vorliegt und ob eine Strafanzeige sowie ein Strafantrag bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft sinnvoll ist. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung