zurück zur Übersicht Ex Partner gibt meine Katzen nicht heraus 12.09.2020 von Verena K. Guten Tag, seit nunmehr 8 Monaten habe ich Probleme damit, dass mein Ex Partner meine Katzen einbehält. Er hatte sie mir damals, als wir noch zusammen waren, geschenkt und als ich mich getrennt hatte und in eine sehr kleine Wohnung ziehen musste, habe ich sie bei ihm gelassen mit der mündlichen Vereinbarung, sie zu holen, wenn ich eine größere Wohnung habe und mehr Geld verdiene. Da dies der Fall ist, wollte ich die Katzen wieder zu mir holen, allerdings verweigert er dies nun und hat sie seiner neuen Freundin gegeben. Er hat mich überall blockiert und so langsam gehen mir die Ideen aus. Die Polizei kann mir leider auch nicht helfen. Beide sind auf meinen Namen & Adresse gemeldet und registriert. Freundliche Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da es sich hier um Ihren zivilrechtlichen Herausgabeanspruch handelt, der notfalls vor dem zuständigen Zivilgericht geklärt werden muss, kann die Polizei Ihnen leider nicht helfen. Da Sie schreiben, dass Ihr Exfreund Ihnen die Katzen geschenkt hat, sind Sie damals Alleineigentümerin geworden. Rechtlich zu prüfen ist, ob sich hieran durch das Belassen der Katzen bei Auszug rechtlich etwas geändert hat. Da Sie jedoch schreiben, dass Sie die Katzen nur vorübergehend bei ihm belassen haben und klar gemacht haben, dass Sie sie abholen werden, könnte ein Verwahrungsvertrag geschlossen worden sein, so dass Sie nach wie vor Eigentümerin sind. Da Sie dies beweisen müssten, sichern Sie zu Beweiszwecken entsprechende WhatsApp-Chat etc. Ein weiteres Problem besteht allerdings durch die Weitergabe der Katzen an seine neue Freundin. Ob sich hierdurch etwas an Ihrem Eigentum geändert hat, müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden. Dann kann auch geprüft werden, ob eine Unterschlagung durch Ihren Exfreund vorliegt und ob eine Strafanzeige sowie ein Strafantrag bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft sinnvoll ist. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da es sich hier um Ihren zivilrechtlichen Herausgabeanspruch handelt, der notfalls vor dem zuständigen Zivilgericht geklärt werden muss, kann die Polizei Ihnen leider nicht helfen. Da Sie schreiben, dass Ihr Exfreund Ihnen die Katzen geschenkt hat, sind Sie damals Alleineigentümerin geworden. Rechtlich zu prüfen ist, ob sich hieran durch das Belassen der Katzen bei Auszug rechtlich etwas geändert hat. Da Sie jedoch schreiben, dass Sie die Katzen nur vorübergehend bei ihm belassen haben und klar gemacht haben, dass Sie sie abholen werden, könnte ein Verwahrungsvertrag geschlossen worden sein, so dass Sie nach wie vor Eigentümerin sind. Da Sie dies beweisen müssten, sichern Sie zu Beweiszwecken entsprechende WhatsApp-Chat etc. Ein weiteres Problem besteht allerdings durch die Weitergabe der Katzen an seine neue Freundin. Ob sich hierdurch etwas an Ihrem Eigentum geändert hat, müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden. Dann kann auch geprüft werden, ob eine Unterschlagung durch Ihren Exfreund vorliegt und ob eine Strafanzeige sowie ein Strafantrag bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft sinnvoll ist. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.