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Zuchteinstellung ?

von Angela K.

Sehr geehrte Damen und Herren, 12/2017 habe ich einen Hund von einem eingetragenen Züchter gekauft. Im Dezember 2019 erkrankte das Tier an Epilepsie. Daraufhin habe ich unverzüglich Kontakt mit dem Züchter aufgenommen um erstens zu erfragen, ob diese Erkrankung in einem seiner Würfe schon einmal vorgekommen ist und zweitens um ihn über diesen Zustand zu informieren. Denn ich kann mir denken, dass er unter diesen Umständen mit der Mutterhündin nicht weiter züchten kann. Die Antwort lautete, dass es noch nie vorgekommen sei, dass einer der Welpen aus vorherigen Würfen einen solchen "Defekt" hatte. Einen Tag später kontaktierte mich der Züchter seinerseits und fragte, ob dem Hund zur Zecken- und Parasitenabwehr das Medikament Bravecto verabreicht worden sei. Da ich diese Frage bejaen musste, äußerte er die Vermutung, dass dieses Medikament eher umstritten sei bzw. der Grund für die Erkrankung sein könnte. Der Zufall wollte es kürzlich aber, dass ich inzwischen mit dem Käufer des zweiten Welpen aus diesem Wurf Kontakt aufnehmen konnte. Dieser hat bereits im Alter von 3 Monaten mit einer epileptischen Symptomatik begonnen. Der Käufer dieses Welpen hat aufgrund der hohen Tierarztkosten den Kaufpreis vom Züchter erstattet bekommen. Mir kommt es nicht darauf an Geld zurück zu bekommen, sondern ich möchte sichergestellt wissen, dass weder mit der Hündin noch mit dem Rüden weiter gezüchtet werden kann. Da der Züchter mir schon einmal die Unwahrheit gesagt hat, sehe ich wenig Sinn darin ihn erneut zu kontaktieren. Soll ich mich an den Zuchtverband wenden? Ich bitte in dieser Angelegenheit dringend um Rat. Anzumerken sei noch, dass der Wurf - aus dem mein Tier stammt - aus 3 Welpen bestand. Einer von den dreien musste in den ersten Wochen (noch vor dem geplanten Abgabetermin) wegen massiver Wachstumsstörungen eingeschläfert werden. In Erwartung Ihrer geschätzten Rückantwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihren Wunsch, dass beide Elterntiere aus der Zucht genommen werden müssen, jedoch können Sie dies nicht selbst durchsetzen, da Sie hierfür einen Unterlassungsanspruch gegen den Züchter haben müssten, der jedoch nicht besteht.
Da zwischen einer angeborenen und einer später erworbenen Epilepsie und den verschiedenen Ursachen für die Krampfanfälle unterschieden werden muss, steht nicht zwingend fest, dass einer der beiden oder sogar beide Elterntiere die Epilepsie vererbt haben. Die Information, dass ein Wurfgeschwister ebenfalls betroffen ist und bereits im Alter von drei Monaten mit den Krämpfen begonnen hat, ist jedoch wichtig. Sie können sich entweder an den jeweiligen Zuchtverband und/oder das zuständige Veterinäramt wenden. Schildern Sie sachlich und emotionslos die Fakten und benennen Ihre eigenen Vermutungen oder Rückschlüsse auch als solche, um keine falschen Verdächtigung auszusprechen.
 

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