zurück zur Übersicht Ahnentafel nicht ausgestellt 16.11.2020 von Jana S. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben am 19.09.20 unsere französische Bulldogge käuflich erworben. Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass die Ahnentafel später zugesandt wird, da sie zur Abholung noch nicht fertig war. Auf späteres Nachfragen beim “Züchter“ bekommen wir keinerlei Antwort mehr. Auch beim Nachfragen bei Zuchtstellen zur Ausstellung der Ahnentafel war unsere Hündin nie aufgelistet. Dort kennt man auch den sogenannten Züchter nicht! Meine Frage nun: kann ich dort rechtliche Forderungen beim “Züchter“ stellen, da Recherchen einen eventuellen Vermehrer ans Tageslicht gebracht haben. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind verschiedene rechtliche Bereiche betroffen. Zunächst Ihre zivilrechtlichen Rechte aus dem Kaufvertrag. Zunächst einmal ist Ihr Kaufvertrag zu prüfen, da in den vorgefertigten Texten oft die Klausel enthalten ist, dass der Verkäufer für die Angaben zu dem Hund und/oder den Angaben in der Ahnentafel eine Garantie übernimmt. Selbst wenn diese Garantie nicht vorhanden sein sollte, ist dennoch ein Kaufminderungsanspruch zu prüfen, da der Verkäufer vertraglich die Übereignung eines reinrassigen Hundes mit Ahnentafel schuldet und sie dies nachweislich (bisher) nicht getan hat. Sofern Sie die Verkaufsanzeige noch haben, speichern sie diese als Beweismittel ab. Entsprechend einer Entscheidung des Amtsgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen Hö 3 C 3124/97 wäre der Kaufpreis zu mindern. Das Gericht hatte damals den Wert eines Retrieverwelpens ohne Papiere von damals 1.800,00 DM um 1.000,00 DM auf 800,00 DM gemindert, weil ohne Ahnentafel der Nachweis der Reinrassigkeit nicht gegeben sei. Um die Höhe des Minderungsbetrages in Ihrem konkreten Fall bewerten zu können, müssten jedoch alle Details bekannt sein und die vorhandenen Dokumente eingesehen werden. Hinsichtlich der Auskünfte von Zuchtbuchstellen müsste genauer geprüft werden, welche Verbände/Vereine Sie angeschrieben haben, da es eine Vielzahl an solchen Stellen gibt. Sollte es sich bei der Angabe, dass der Hund Abstammungspapiere bekommt um eine arglistige Täuschung handeln, könnten Sie zusätzlich einen möglichen Schadensersatzanspruch und/oder ein Anfechtungsrecht haben (sofern Sie den Hund zurückgeben möchten). Zu prüfen ist dann auch, ob dann eine Strafanzeige nebst Strafantrag sinnvoll ist. Unabhängig davon können Sie sich auch an das zuständige Veterinäramt des Wohnortes des Verkäufers wenden und Ihre Erfahrung dort schildern, sofern es sich um eine Zucht handelt, die nach § 11 Tierschutzgesetz erlaubnispflichtig ist, das heißt wenn vier oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen dort gehalten werden (unabhängig davon ob es eine Hobbyzucht ist oder nicht). Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an eine/n Anwalt/in für Tierrecht, insbesondere um Ihre Gewährleistungsansprüche (also Kaufpreisminderung und Schadensersatz) prüfen und durchsetzen zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind verschiedene rechtliche Bereiche betroffen. Zunächst Ihre zivilrechtlichen Rechte aus dem Kaufvertrag. Zunächst einmal ist Ihr Kaufvertrag zu prüfen, da in den vorgefertigten Texten oft die Klausel enthalten ist, dass der Verkäufer für die Angaben zu dem Hund und/oder den Angaben in der Ahnentafel eine Garantie übernimmt. Selbst wenn diese Garantie nicht vorhanden sein sollte, ist dennoch ein Kaufminderungsanspruch zu prüfen, da der Verkäufer vertraglich die Übereignung eines reinrassigen Hundes mit Ahnentafel schuldet und sie dies nachweislich (bisher) nicht getan hat. Sofern Sie die Verkaufsanzeige noch haben, speichern sie diese als Beweismittel ab. Entsprechend einer Entscheidung des Amtsgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen Hö 3 C 3124/97 wäre der Kaufpreis zu mindern. Das Gericht hatte damals den Wert eines Retrieverwelpens ohne Papiere von damals 1.800,00 DM um 1.000,00 DM auf 800,00 DM gemindert, weil ohne Ahnentafel der Nachweis der Reinrassigkeit nicht gegeben sei. Um die Höhe des Minderungsbetrages in Ihrem konkreten Fall bewerten zu können, müssten jedoch alle Details bekannt sein und die vorhandenen Dokumente eingesehen werden. Hinsichtlich der Auskünfte von Zuchtbuchstellen müsste genauer geprüft werden, welche Verbände/Vereine Sie angeschrieben haben, da es eine Vielzahl an solchen Stellen gibt. Sollte es sich bei der Angabe, dass der Hund Abstammungspapiere bekommt um eine arglistige Täuschung handeln, könnten Sie zusätzlich einen möglichen Schadensersatzanspruch und/oder ein Anfechtungsrecht haben (sofern Sie den Hund zurückgeben möchten). Zu prüfen ist dann auch, ob dann eine Strafanzeige nebst Strafantrag sinnvoll ist. Unabhängig davon können Sie sich auch an das zuständige Veterinäramt des Wohnortes des Verkäufers wenden und Ihre Erfahrung dort schildern, sofern es sich um eine Zucht handelt, die nach § 11 Tierschutzgesetz erlaubnispflichtig ist, das heißt wenn vier oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen dort gehalten werden (unabhängig davon ob es eine Hobbyzucht ist oder nicht). Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an eine/n Anwalt/in für Tierrecht, insbesondere um Ihre Gewährleistungsansprüche (also Kaufpreisminderung und Schadensersatz) prüfen und durchsetzen zu können.