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Hundeurin Rasenfläche

von Mascha L.

Guten Tag, unsere Nachbarn beschweren sich des Öfteren über braune Flecken im Rasen von Gemeinschaftsflächen. Rasenfläche vor dem Eingang, am Parkplatz etc. Nun wird mein Hund dafür verantwortlich gemacht und mir wird gedroht die Hausverwaltung zu informieren um uns die Genehmigung der Tierhaltung zu entziehen. Bin ich als Hundehalter verpflichtet Urin im Rasen zu entfernen, damit keine Flecken entstehen? Bzw. kann man verlangen, dass mein Hund sich dort nicht erleichtert? Und in wie weit muss es mir nachgewiesen werden? Es gibt viele Hunde in der Nachbarschaft, die Rasenflächen liegen direkt am Bürgersteig und sind frei zugänglich. Ich bin mir daher sicher, dass mein Hund alleine nicht daran Schuld sein kann, vor allem, da wir den größten Teil des Tages gar nicht in diesem Bereich mit ihr spazieren gehen. Ich freue mich über Ihre Antwort. Vielen Dank

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Hundeurin recht aggressiv ist und diese Markierung andere Hunde dazu veranlasst darüber zu markieren, kommt es an Stellen, die regelmäßig markiert werden, zu den bekannten Schäden in Form der gelben Flecken im Gras .
Ein Vermieter kann im Wege einer Hausordnung o.ä. die Benutzung der Gemeinschaftsflächen regeln, z.B. eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde und das Verbot aussprechen, dass Hunde sich dort nicht erleichtern dürfen. Für den Fall, dass in der Hausordnung nichts dazu geregelt ist, könnte der Vermieter im Einzelfall ein Verbot aussprechen, also zur Unterlassung auffordern, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um Ihren Hund handelt (z.B. durch Fotos oder Augenzeugen). Diese Unterlassung kann er im Übrigen von jedem Hundehalter fordern, der sich seinen Hund dort erleichtern lässt.
Ein Verbot der Hundehaltung kann der Vermieter Ihnen jedoch nicht direkt erteilen, hierzu müsste er Sie zunächst abmahnen, Sie also zur Unterlassung auffordern. Erst wenn Sie gegen ein wirksames Verbot verstoßen, käme eine Kündigung in Betracht. Sollten Sie tatsächlich Post von dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung erhalten, wenden Sie sich damit einen Anwalt oder eine Anwältin oder an den  Mieterschutzbund.
 

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