zurück zur Übersicht Nachbar lässt Katze stundenlang zu sich ins Haus 07.01.2021 von Silke Z. Guten Tag, Ist er erlaubt das mein Nachbar meine Freigängerkatze stundenlang ( auch Nachts) in sein Haus lässt. Auch mehrfache Gespräche und Bitten von meiner Seite werden ignoriert. Habe die Katze mit einem GPS ausgestattet und kann den Aufenthalt dort genau sehen. Welche Möglichkeiten habe ich? Danke für die Rückmeldung Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Ihr Nachbar Ihre Bitten offensichtlich nicht respektiert, könnten Sie Ihn nun schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet bzw. eine Herausgabe der Katze verweigert, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Das Problem einer Herausgabeklage ist, dass Sie hierfür beweisen können müssen, dass der Nachbar die Katze bei sich hat. Die Aufzeichnungen des GPS-Senders könnten dafür gut geeignet sein. Um es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen ist in Nachbarschaftsstreitigkeiten die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes unbedingt ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Alternativ können Sie nun den Nachbarn entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um dem Nachbarn zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich dann an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Ihr Nachbar Ihre Bitten offensichtlich nicht respektiert, könnten Sie Ihn nun schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt. Wird dieses Verbot missachtet bzw. eine Herausgabe der Katze verweigert, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Das Problem einer Herausgabeklage ist, dass Sie hierfür beweisen können müssen, dass der Nachbar die Katze bei sich hat. Die Aufzeichnungen des GPS-Senders könnten dafür gut geeignet sein. Um es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen ist in Nachbarschaftsstreitigkeiten die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes unbedingt ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Alternativ können Sie nun den Nachbarn entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um dem Nachbarn zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich dann an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat.