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Beim Welpen Herzfehler festgestellt

von Niklas W.

Guten Tag, wir haben uns vor 5 Wochen einen 9 Wochen alten (also inzwischen 14 Wochen alten) Labrador Retriever geholt. Wir waren aufgrund einer Krankheit (Husten, Schnupfen) beim Tierarzt und dieser hat ein "komisches Herzgeräusch" festgestellt. Daraufhin waren wir letzte Woche in einer Tierklinik - und unser Welpe hat einen schweren Herzfehler (Trikuspidalinsuffizienz). Dieser hat er von Geburt an und hätte auch schon bei vorigen Tierärztlichen Untersuchungen fettgestellt werden müssen. Uns würde brennend interessieren wie man nun vorgehen kann und wie man vorgehen sollte - auch rechtlich, da wir laut Vertrag einen "klinisch gesund"en Hund gekauft haben, der auch mehrfach tierärztlich untersucht worden ist. Der Kaufpreis lag bei 1.400€. Durch den schweren Herzfehler wird unser Welpe nicht nur nicht die normale Lebenserwartung haben, er wird sein Leben lang auch Tabletten nehmen und mind. alle 9-12 Monaten zur Untersuchung seines Herzens gehen müssen (Stichpunkt: Mehrkosten von ca. 600€ pro Jahr). Wie ist hier die Rechtslage, wo kann man eventuell Hilfe bekommen? Wir freuen uns über Ihre Hilfe.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da der Hund bereits bei der Übergabe an dem Herzfehler gelitten hat und damit „mangelhaft“ im Sinne des BGB war, ist zu prüfen, ob Sie neben einer hälftigen oder gänzlichen Kaufpreisminderung auch einen Schadensersatzanspruch wegen der entstandenen und lebenslänglich noch entstehenden Tierarztkosten gegen den Züchter haben.
Es ist zu prüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebene vorherige Aufforderung des Züchters zur Nachbesserung hier entbehrlich sein kann, da der Herzfehler im Wege einer Nachbehandlung nicht „ungeschehen“ gemacht werden könnten.
Für einen Schadensersatzanspruch müsste ein Verschulden des Züchters vorliegen, also ein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, wenn z.B. wissentlich mit Elterntieren gezüchtet wird, die diesen Herzfehler haben oder bei den Welpen auslösen können oder es für möglich hält und dies in Kauf nimmt. Das BGB nimmt ein Verschulden des Verkäufers an, jedoch hat er die Möglichkeit diese Vermutung zu widerlegen.
Da es hier auf die Einzelheiten und die Regelungen im Kaufvertrag ankommt, lassen Sie sich, wenn nicht bereits vorhanden, zu Beweiszwecken die medizinischen Unterlagen (Befund, Rechnung, Laborwerte etc.) aushändigen und möglichst einen ausführlichen Bericht über die genaue Diagnose, deren Ursprung, Heilungschancen, ob eine verminderte Lebenserwartung bzw. Lebensqualität zu erwarten ist, etc. geben, da diese Informationen unter anderem für die Bewertung des Kaufminderungsminderungsbetrages wichtig sind.
Wenden Sie sich damit an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 

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