zurück zur Übersicht Vermieter will, dass ich nach 2 jahren meine hunde abgebe 04.03.2010 von Alexandra P. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich fragen, ob es sein kann, dass mein Vermieter das Recht hat, mir nach zwei Jahren meine Hunde auf einmal zu untersagen? Es wäre auf einmal eine Tierhaarallergie im Haus und das nach zwei Jahren. Die Hunde sind nun seit zwei Jahren bei mir. Ich wohne im Erdgeschoss - die Dame, die angeblich die Allergie hat, in der ersten Etage. Ich fege jeden Tag das Treppenhaus, ich verstehe es einfach nicht, dass der Vermieter nach zwei Jahren sagen kann: "Schaffen sie die Hunde ab." Anstelle es zu überprüfen, ob die Dame wirklich allergisch ist. Bitte um Hilfe, da ich meine Hunde nicht verlieren will. Vielen Dank. Freu mich über eine baldige Rückantwort. Mit freundlichen Gruß Alexandra Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hat der Vermieter die Hundehaltung erlaubt, so kann er die Genehmigung nur dann zurücknehmen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, z.B. wenn es zu Lärm- und/oder Geruchsbelästigungen durch den Hund kommt. Die behauptete Allergie der anderen Mieterin reicht meines Erachtens zunächst nicht aus, nach zwei Jahren die Abschaffung der Hunde zu fordern. Versuchen Sie in einem Gespräch mit Ihrem Vermieter zu erfahren, ob vielleicht etwas anderes dahinter steckt, da Probleme mit den Haustieren meist nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hat der Vermieter die Hundehaltung erlaubt, so kann er die Genehmigung nur dann zurücknehmen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, z.B. wenn es zu Lärm- und/oder Geruchsbelästigungen durch den Hund kommt. Die behauptete Allergie der anderen Mieterin reicht meines Erachtens zunächst nicht aus, nach zwei Jahren die Abschaffung der Hunde zu fordern. Versuchen Sie in einem Gespräch mit Ihrem Vermieter zu erfahren, ob vielleicht etwas anderes dahinter steckt, da Probleme mit den Haustieren meist nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen.