zurück zur Übersicht Kann ich über die Zucht meines Hundes alleine bestimmen? 01.02.2021 von Sandra G. Hallo, es geht hier um folgenden Fall. Ich habe meine Hündin vor ca 6 Jahren bei einer Züchterin gekauft. Habe zuvor mit ihr telefoniert dass ich die Hündin mit Zuchtfreigabe möchte, daraufhin hat sie eingewilligt jedoch den Kaufpreis erhöht. Im Vertrag stehen alle üblichen Forderungen drin was Haltung ect. betrifft. Allerdings steht nicht drin wie oft ich z.B. mit der Hündin züchten darf. Es steht auch nicht drin das irgendwelche Forderung bestehen was die Zucht betrifft. In den Papieren hat Sie die Hündin zur Zucht frei gegeben. Allerdings ist es so dass ich Eigentümer (owner ) bin und sie co - owner ist mit der begründung sie will nicht das Schabernack betrieben wird und ich die Hündin nicht ohne Ihren wissen weiter verkaufen kann. Jetzt habe ich meine Hündin decken lassen und Ihr bescheid gegeben und jetzt weigert sie sich, die papiere ebenfalls zu unterzeichnen. Ist das rechtens? Ich habe die Hündin mit Zuchtfreigabe ohne begrenzung gekauft und ich bin Eigentümer, sie ist lediglich co-owner ? Vielen Dank für Ihre Hilfe Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Diese Konstellation der „Co-Ownerschaft“ ist zwar durchaus üblich und rechtlich zulässig, birgt aber in der Praxis sehr viel Konfliktpotential. Da es aber viele verschiedene vertragliche Varianten gibt, müsste Ihr Kaufvertrag zunächst eingesehen werden. Da das deutsche Zivilrecht zwischen Eigentümer und Besitzer unterscheidet muss anhand des gesamten Vertragsinhaltes geprüft werden, was diese „Co-Ownerschaft“ rechtlich darstellt, also ob Sie und die Züchterin eine Eigentümergemeinschaft bilden und wenn ja mit welchen Anteilen oder ob Sie Alleineigentümerin sind. Wichtig ist auch zu wissen, ob Sie selbst ebenfalls regelmäßig züchten, es sich also um einen Vertrag zwischen Unternehmerinnen im Sinne des BGB handelt, welchem Zuchtverband sie angeschlossen sind und insbesondere auch, mit welcher Begründung die Züchterin ihre Unterschrift verweigert. Anhand des Vertrages und der Korrespondenz mit der Züchterin ist zu prüfen, ob sie deren Unterschrift überhaupt benötigen und wenn ja, ob Sie die Züchterin dazu -notfalls vor Gericht- verpflichten können. Wenn Sie sich mit der Züchterin nicht einigen können, lassen Sie dies von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht bewerten. Wenn Sie die Unterschrift kurzfristig benötigen, sollten auch die Erfolgsaussichten eines Eilverfahrens geprüft werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Diese Konstellation der „Co-Ownerschaft“ ist zwar durchaus üblich und rechtlich zulässig, birgt aber in der Praxis sehr viel Konfliktpotential. Da es aber viele verschiedene vertragliche Varianten gibt, müsste Ihr Kaufvertrag zunächst eingesehen werden. Da das deutsche Zivilrecht zwischen Eigentümer und Besitzer unterscheidet muss anhand des gesamten Vertragsinhaltes geprüft werden, was diese „Co-Ownerschaft“ rechtlich darstellt, also ob Sie und die Züchterin eine Eigentümergemeinschaft bilden und wenn ja mit welchen Anteilen oder ob Sie Alleineigentümerin sind. Wichtig ist auch zu wissen, ob Sie selbst ebenfalls regelmäßig züchten, es sich also um einen Vertrag zwischen Unternehmerinnen im Sinne des BGB handelt, welchem Zuchtverband sie angeschlossen sind und insbesondere auch, mit welcher Begründung die Züchterin ihre Unterschrift verweigert. Anhand des Vertrages und der Korrespondenz mit der Züchterin ist zu prüfen, ob sie deren Unterschrift überhaupt benötigen und wenn ja, ob Sie die Züchterin dazu -notfalls vor Gericht- verpflichten können. Wenn Sie sich mit der Züchterin nicht einigen können, lassen Sie dies von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht bewerten. Wenn Sie die Unterschrift kurzfristig benötigen, sollten auch die Erfolgsaussichten eines Eilverfahrens geprüft werden.