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Vermittlung Kater ohne Vermittlungsvertrag; alles mündlich

von Frauke M

Katzen wurden von der Eigentümerin(A) wegen schwerer Krankheit über eine zweite Person (B) ohne Tierschutzvertrag an einen privaten Tierschützer (C) gegeben, der sie allesamt in ein neues Zuhause gebracht hat. Alle Katzen wurden gechipt, jedoch nicht geimpft oder medizinisch versorgt an Person C im guten Glauben an seine freiwillige Mission für die weitere Versorgung/Vermittlung weitergegeben. Alles mündlich und zuvor von B wahrheitsgemäß an C beschrieben. Zeugen bei Übergabe war Ehefrau von (C) war deren Partner u. eine weitere Tierschützerin (D). Tierschützer (C) wollte der zweiten Person (B) aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht die Adresse von den neuen Eigentümern geben, hat jedoch per Email Bilder über den weiteren Verlauf dokumentiert. Nach ein paar Wochen wurde B von C mit der Fragestellung darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Kater schwerkrank sei, bereits wochenlang tierärztlich versorgt wird, nun Katzenschnupfen festgestellt und ob es einen Impfpass gibt. Ein paar Tage später die Nachricht, dass der Kater nun in eine Tierklinik verbracht wurde und mit dem Ableben gerechnet werden müsse. Frage: Kann B von C oder den neuen Eigentümern für Tierarzt- oder Klinikkosten herangezogen werden? Wenn ja, kann B dann zivil an A herantreten, die zum jetzigen Zeitpunkt alles leugnen wird, da von ihrer Seite nichts dokumentiert und wie beschrieben nur mündlich abgesprochen wurde. Für die Beantwortung der Schilderung danke ich im Voraus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn keine schriftlichen Verträge gemacht wurden, so hier dennoch mehrere Verträge geschlossen worden, da Verträge (bis auf wenige Ausnahmen) auch mündlich oder in Textform über WhatsApp etc. wirksam geschlossen werden können.
Die erste wichtige Frage, die hier daher zu prüfen ist, was genau zwischen der ehemaligen Eigentümerin A und B vereinbart wurde, mit anderen Worten, ob ein Eigentumsübergang auf B stattgefunden hat oder ob B nur als Stellvertreterin für A gehandelt hat und die Katzen im Namen der A an C übergeben hat.
Von dem Ergebnis hängt dann auch die weitere Frage ab, ob B überhaupt und wenn ja, von wem in Anspruch genommen werden kann, wobei die neuen Eigentümer ausscheiden dürften, da zwischen B und denen keinerlei Rechtsbeziehungen entstanden sein dürften.
Da so viele verschiedene Personen involviert sind, der Sachverhalt so komplex ist und es auf die Einzelheiten und Absprachen ankommt, ist eine Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich. Wenden Sie daher bei weiterem Beratungsbedarf entweder schon jetzt oder spätestens, wenn Sie tatsächlich zu einer Schadensersatzzahlung aufgefordert werden, an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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