zurück zur Übersicht Neuer Hundehalter, kein Impfpass oder Chipnummer 09.02.2021 von Saskia S. Hallo, es geht darum, ich habe mir einen Hund, Mischling 5 Monate alt, von privat von einer Anzeige in Facebook "gekauft". Man hatte mir gesagt dass er geimpft, entwurmt und gechippt ist und dass es einen Impfpass gäbe. Ich habe ihr am Freitag abend dann zugesichert, dass ich den Hund holen würde. Da hieß es dann auf einmal der Ex-Freund hat den Impfpass noch und will ihn nicht rausrücken. Ich habe ihr gesagt, sie soll das bitte bis Montag wenn ich ihn hole abklären, der Impfpass ist wichtig. Nun habe ich den Hund am Montag geholt und da hieß es, dass der Ex-Freund der Verkäuferin den Impfpass nicht rausrücken will und sich quer stellt. Auch Papiere für den Chip habe ich keine bekommen. Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir nicht aufgesetzt aber es gibt die Chatverläufe. Nun habe ich den Hund bei mir und keinerlei Papiere. Ich habe die Dame nochmals drauf hingewiesen, es kam aber bisher nichts. Wie verhalte ich mich jetzt, da ich ja auch an die Gesundheit des Hundes denken muss. Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es keine separaten Papiere für das Setzen eines Chips gibt, (es handelt sich in der Regel nur um einen Aufkleber mit der Transpondernummer, der in den gelben Impfausweis oder den blauen EU-Heimtierausweis geklebt wird), fordern Sie die Verkäuferin zu Beweiszwecken schriftlich auf, Ihnen innerhalb von zwei Wochen (setzen Sie ein konkretes Datum ein) den Impfausweis per Post zu schicken. Sichern Sie zu Beweiszwecken die Verkaufsanzeige in Facebook sowie die Chatverläufe mit der Verkäuferin. Sollte die Verkäuferin weiterhin behaupten, sie hätte den Ausweis nicht oder sollte sie die Frist einfach verstreichen lassen, sollten Sie die Verkaufsanzeige sowie den Chatverläufen anwaltlich prüfen lassen, ob eine Herausgabe erfolgreich durchgesetzt werden könnte oder ob Sie die Kosten für das Ausstellen einen neuen Ausweises, sowie den Kosten für die Impfungen etc. erstattet verlangen könnten. Lassen Sie sich dann zusätzlich von Ihre/m Tierarzt/in beraten, ob und wann die erforderlichen Impfungen des Hundes zur Sicherheit nochmals vorgenommen werden können/müssen. Bei dieser Impfung wird der/die Tierarzt/in dann einen neuen Haustierausweise ausstellen und den -angeblich- vorhandenen Chip auslesen und die Nummer in den Ausweis eintragen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es keine separaten Papiere für das Setzen eines Chips gibt, (es handelt sich in der Regel nur um einen Aufkleber mit der Transpondernummer, der in den gelben Impfausweis oder den blauen EU-Heimtierausweis geklebt wird), fordern Sie die Verkäuferin zu Beweiszwecken schriftlich auf, Ihnen innerhalb von zwei Wochen (setzen Sie ein konkretes Datum ein) den Impfausweis per Post zu schicken. Sichern Sie zu Beweiszwecken die Verkaufsanzeige in Facebook sowie die Chatverläufe mit der Verkäuferin. Sollte die Verkäuferin weiterhin behaupten, sie hätte den Ausweis nicht oder sollte sie die Frist einfach verstreichen lassen, sollten Sie die Verkaufsanzeige sowie den Chatverläufen anwaltlich prüfen lassen, ob eine Herausgabe erfolgreich durchgesetzt werden könnte oder ob Sie die Kosten für das Ausstellen einen neuen Ausweises, sowie den Kosten für die Impfungen etc. erstattet verlangen könnten. Lassen Sie sich dann zusätzlich von Ihre/m Tierarzt/in beraten, ob und wann die erforderlichen Impfungen des Hundes zur Sicherheit nochmals vorgenommen werden können/müssen. Bei dieser Impfung wird der/die Tierarzt/in dann einen neuen Haustierausweise ausstellen und den -angeblich- vorhandenen Chip auslesen und die Nummer in den Ausweis eintragen.