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Tier nach Behandlung verletzt und musste eingeschläfert werden

von Stephanie I.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schon seit über 17 Jahren mit meinen Tieren in einer Tierarztpraxis (dort gibt es mehrere Tierärzte). Seit guten sieben Jahren bin ich mit meinem Kaninchen alle 4 Wochen zum Zähne schleifen in der Praxis gewesen, soweit so gut. Seit ein paar Wochen bin ich dann mehrmals die Woche in die Praxis gegangen, um eine Hinterpfote verarzten zu lassen (Podomie heißt es wohl). Am 19.2. hatte ich abends wieder einen Termin (mein Kaninchen knapp 10,5 Jahre alt gewesen). Kaum zu Hause angekommen (nur knapp 5 Minuten Fahrtweg) fiel mir und meinem Partner auf, dass mit dem anderen Hinterkauf etwas nicht stimmte. Der Hinterlauf schlackerte hin und her. Wir also gleich wieder zum Tierarzt hin. Es stellt sich heraus, dass der Oberschenkelhals gebrochen war und wir unser Kaninchen nur noch einschläfern lassen konnten. Die Tierärztin sagte den Tag, dass wir so gehen könnten, ohne zu bezahlen. Heute war ich mit meinem Hund da und die wollten das Geld für das Einschläfern haben. Es geht mir nicht darum, dass eine Behandlung grundsätzlich Geld kostet (hatte bestimmt schon 350€ in knapp 4 Wochen wegen Verbandswechsel da gelassen), sondern mir geht es darum, dass mein Kaninchen keinen gebrochenen Oberschenkelhals hatte, als er in die Behandlung ging, sondern erst danach. Es ist ja schon schlimm genug, wenn man ein Tier erlösen muss/sollte, aber in diesem Fall war doch die Praxis schuld. Es wurde so argumentiert, dass das Kaninchen ja schon alt war und die Knochen schon morsch gewesen sein könnten (wie bei alten Menschen). Bei Narkose wird man ja über Risiken aufgeklärt, aber mir hat niemand gesagt, dass ich damit rechnen muss, dass meinem Kaninchen bei einem Verbandswechsel etwas gebrochen wird. Jetzt ist meine Frage, wer muss für die Kosten des Einschläfern in so einem Fall aufkommen? Heutr wollte die Praxis das Geld für das Einschläfern haben.Ich habe heute gesagt, dass ich es nicht einsehe, diese Kosten zu bezahlen, denn es war die Schuld der Praxis. Nichts was passiert, kann mir mein Kaninchen zurückbringen. Es geht hier ja nicht darum, dass eine Therapie keinen Erfolg oder so hatte. Das Vertrauensverhältnis hat meinerseits stark gelitten, weshalb ich auch überlege, die Praxis nach über 17 Jahren zu wechseln (mit den anderen Tierärzten in der Praxis habe ich zwar kein Problem, bin mir aber nicht sicher, wie sich das alles auf weitere Behandlungen auswirkt). Nächste Woche Freitag habe ich wieder einen Termin mit meinem Hund (die Tierarzthelferin wollte in der Zwischenzeit noch mal Rücksprache halten, wegen den Kosten für das Einschläferns meines Kaninchens). Ich hoffe, dass Sie mir vielleicht sagen könnten, wie das ganze aus rechtlicher Sicht aussieht. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund des Todes Ihres Kaninchens an mich wenden müssen.
Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet. Zunächst eine  allgemeine Information hierzu vorweg.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. In Ihrem Falle wird es aufgrund des Alters Ihres Kaninchens und der möglicherweise vorhandenen Osteoporose ohne Röntgenbilder des gebrochenen Knochens oder eines pathologischen Befund sehr schwierig die oben genannten Punkte zu bewerten.
Die Frage ist aber, ob die Aussage der Tierärztin nach dem nochmaligen Besuch und der Einschläferung, dass „Sie gehen können ohne zu bezahlen“, einen Verzicht auf die Abrechnung der Euthanasierung darstellt. Verweisen Sie auf diesen Verzicht und versuchen sich mit der Praxis gütlich zu einigen, um einen Rechtstreit zu vermeiden.
 

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