Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schon seit über 17 Jahren mit meinen Tieren in einer Tierarztpraxis (dort gibt es mehrere Tierärzte). Seit guten sieben Jahren bin ich mit meinem Kaninchen alle 4 Wochen zum Zähne schleifen in der Praxis gewesen, soweit so gut. Seit ein paar Wochen bin ich dann mehrmals die Woche in die Praxis gegangen, um eine Hinterpfote verarzten zu lassen (Podomie heißt es wohl). Am 19.2. hatte ich abends wieder einen Termin (mein Kaninchen knapp 10,5 Jahre alt gewesen). Kaum zu Hause angekommen (nur knapp 5 Minuten Fahrtweg) fiel mir und meinem Partner auf, dass mit dem anderen Hinterkauf etwas nicht stimmte. Der Hinterlauf schlackerte hin und her. Wir also gleich wieder zum Tierarzt hin. Es stellt sich heraus, dass der Oberschenkelhals gebrochen war und wir unser Kaninchen nur noch einschläfern lassen konnten. Die Tierärztin sagte den Tag, dass wir so gehen könnten, ohne zu bezahlen. Heute war ich mit meinem Hund da und die wollten das Geld für das Einschläfern haben. Es geht mir nicht darum, dass eine Behandlung grundsätzlich Geld kostet (hatte bestimmt schon 350€ in knapp 4 Wochen wegen Verbandswechsel da gelassen), sondern mir geht es darum, dass mein Kaninchen keinen gebrochenen Oberschenkelhals hatte, als er in die Behandlung ging, sondern erst danach. Es ist ja schon schlimm genug, wenn man ein Tier erlösen muss/sollte, aber in diesem Fall war doch die Praxis schuld. Es wurde so argumentiert, dass das Kaninchen ja schon alt war und die Knochen schon morsch gewesen sein könnten (wie bei alten Menschen). Bei Narkose wird man ja über Risiken aufgeklärt, aber mir hat niemand gesagt, dass ich damit rechnen muss, dass meinem Kaninchen bei einem Verbandswechsel etwas gebrochen wird. Jetzt ist meine Frage, wer muss für die Kosten des Einschläfern in so einem Fall aufkommen? Heutr wollte die Praxis das Geld für das Einschläfern haben.Ich habe heute gesagt, dass ich es nicht einsehe, diese Kosten zu bezahlen, denn es war die Schuld der Praxis. Nichts was passiert, kann mir mein Kaninchen zurückbringen. Es geht hier ja nicht darum, dass eine Therapie keinen Erfolg oder so hatte. Das Vertrauensverhältnis hat meinerseits stark gelitten, weshalb ich auch überlege, die Praxis nach über 17 Jahren zu wechseln (mit den anderen Tierärzten in der Praxis habe ich zwar kein Problem, bin mir aber nicht sicher, wie sich das alles auf weitere Behandlungen auswirkt). Nächste Woche Freitag habe ich wieder einen Termin mit meinem Hund (die Tierarzthelferin wollte in der Zwischenzeit noch mal Rücksprache halten, wegen den Kosten für das Einschläferns meines Kaninchens). Ich hoffe, dass Sie mir vielleicht sagen könnten, wie das ganze aus rechtlicher Sicht aussieht. Mit freundlichen Grüßen