zurück zur Übersicht Nachbar fängt Katze in Lebendfalle 09.03.2021 von Sophia I. Am letzten Samstag passierte Folgendes: ich hörte vom Nachbargrundstück eine Katze schreien und jammern. Auf der Einfahrt des Hauses sah ich zwei Frauen stehen und Bad sie verzweifelt in ihrer Garage nachzusehen ob sie ausverschämte eine unserer Katzen eingesperrt hätten. Mir fiel auf das das Geschrei von , hinter der Hausecke zu kommen schien und trat eigenmächtig dort hin. Ich fand meine Katze verängstigt und zitternt in einer Lebendfalle aus Drahtgitter. Ich packte die gesamte Falle und begab mich wieder auf unser Grundstück. Direkt vor unserem Haus stellte ich den Käfig samt Katze ab und rief die Polizei. In diesem Moment erschien der Vermieter und Arbeitgeber der Nachbarn und fing an zu schimpfen. Er trat auf unser Grundstück , kippte die Katze aus dem Käfig, schupste meine Mutter die versuchte ihn davon abzuhalten zur Seite , schmiss die Falle in seinen Wagen und verschwand. Als die Polizei kam behauptete die Frau des Vermieters die die Eigentümerin des Hauses ist , sie hätten gedacht es handele sich um eine Streunerkatze und sie hätten die Absicht gehabt diese ins Tierheim zu bringen( Die Abgabe von Tieren ans Tierheim ist ohne Voranmeldung beim Ortnungsamt, Polizei oder Gemeinde in unserem Landkreis nicht möglich). Die Hauseigentümerin und Ihr Mann äußerten sich hier in 2 Jahren zum ersten Mal , das sie sich durch denBesuch unserer Katzen belästigt fühlten und diese die Beete vollsch***n würden, Unordnung anrichten würden und sogar schon auf dem Küchentisch gesessen hätten . Der Polizeibeamte legte und nahe Kameras am Haus installieren zu lassen. Am nächsten Tag folgte ein Schreiben in dem mir mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl gedroht wurde. Wir würden ca. 10 Katzen besitzen und sie müssten eine solche massentierhaltung nicht akzeptieren. Sie würden uns dem Ordnungsamt melden und mit Tierfänger oder Jägerschaft die Katzen zu fangen und dem Tierheim zu übergeben. Am Montag rief ich die Frau von Tierschutzverein/Tierheim an und berichtete ihr den Vorfall. Sie kannte den Mann schon und sicherte mir zu niemals Tiere von so einem Menschen anzunehmen. Sie hatte ihre eigenen Erfahrungen mit dem Mann gemacht und verwies mich ans Veterinäramt, das mir ebenfalls bestätigte das die Haltung unserer Katzen einwandfrei wäre und riet mir den Mann wegen Verstoß gegen das Fallenjagdrecht und Tierquälerei anzuzeigen. Dem Ordnungsamt schilderte ich den Fall ebenfalls und der Mitarbeiter sagte mir das Katzen nicht entzogen werden weil sie das Nachbargrundstück betreten oder ihr Geschäft dort verrichten. Meine Frage ist nun, soll ich es riskieren den Mann anzuzeigen ? Riskiere ich damit das er meinen Katzen trotzdem etwas antut und sie dann verschwinden lässt?? Soll ich es riskieren selbst angezeigt zu werden? Wie stehen meine Chancen? Und kann er unseren Katzen den Ausgang verbieten lassen?? Er ist nicht bereit vorgeschlagene Lösungen an seinem Grundstück ( Kaninchendraht an Zaunspalt , Beetgranulat auf Knoblauchbasis Katzenschreck an Einfahrt) von mir durchführen zu lassen. Vielen lieben Dank im Voraus Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es hier um taktische Fragen geht und eine Abwägung zwischen rechtlichen Chancen/Folgen und den zwischenmenschlichen Folgen bzw. einer Gefahr für Ihre Katzen geboten ist, sollten Sie sich in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten lassen. Daher gebe ich Ihnen ein paar allgemeine Informationen. Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer sowie den entsprechenden Durchführungsverordnungen näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen in der Regeln nur mit einem Jagdschein. Zudem sind die Fallen mindestens zweimal täglich, morgens und abends zu kontrollieren. Da Sie in Niedersachsen leben, ist u.a. anhand der einschlägigen Landesvorschriften zu prüfen, welche konkreten Voraussetzungen für die Fallenjagd gelten, da diese nicht in allen Bundesländern gleich geregelt ist. Auch wenn viele verärgerte Nachbarn sich dies wünschen, hat Ihr Nachbar keinen Anspruch darauf, dass Sie Ihren Kater ab sofort einsperren, das Betreten des Grundstücks müsste er im Zweifel hinnehmen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es hier um taktische Fragen geht und eine Abwägung zwischen rechtlichen Chancen/Folgen und den zwischenmenschlichen Folgen bzw. einer Gefahr für Ihre Katzen geboten ist, sollten Sie sich in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten lassen. Daher gebe ich Ihnen ein paar allgemeine Informationen. Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer sowie den entsprechenden Durchführungsverordnungen näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen in der Regeln nur mit einem Jagdschein. Zudem sind die Fallen mindestens zweimal täglich, morgens und abends zu kontrollieren. Da Sie in Niedersachsen leben, ist u.a. anhand der einschlägigen Landesvorschriften zu prüfen, welche konkreten Voraussetzungen für die Fallenjagd gelten, da diese nicht in allen Bundesländern gleich geregelt ist. Auch wenn viele verärgerte Nachbarn sich dies wünschen, hat Ihr Nachbar keinen Anspruch darauf, dass Sie Ihren Kater ab sofort einsperren, das Betreten des Grundstücks müsste er im Zweifel hinnehmen.