zurück zur Übersicht Anzahlung zurückerstatten 12.04.2021 von Saskia V. Wir züchten Katzen. Für eine Reservierung nehmen wir eine Anzahlung in Höhe von 500€. Nun sind die Käufer eines Katers einen Tag bevor er abgeholt werden sollte, abgesprungen und sie wollen das Tier nicht mehr haben. Sie verlangen allerdings die Anzahlung zurück. Müssen wir diese zurück erstatten? Das Tier war gute 10 Wochen reserviert und wir haben natürlich Geld investiert, damit der Kater vermittelt werden kann. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie die Anzahlung behalten dürfen und wenn ja in welcher Höhe, hängt von verschiedenen Umständen ab. So müsste z.B. bekannt sein, wie hoch der eigentliche vereinbarte Kaufpreis war um zu wissen, ob mit den 500,00 € nur ein geringer Teil, die Hälfte oder ob schon fast der gesamte Kaufpreis mit der Anzahlung geleitstet wurde, ob es einen schriftlichen Vertrag gibt bzw. was genau Sie beiden vereinbart haben um zu prüfen, ob der Kaufvertrag mit der Anzahlung schon mündlich zustande gekommen ist (ein Schriftstück ist für die Wirksamkeit keine Voraussetzung dient jedoch der Beweisbarkeit) oder ob nur eine reine Reservierung vereinbart wurde mit der Option der Absage des Interessenten (was die Interessentin immer Streitfall allerdings beweisen können müsste). Sofern Sie z.B. hierüber über WhatsApp, ebay-Kleinanzeigen etc. korrespondiert haben, müsste dieser Verlauf ebenfalls eingesehen werden. Sofern ein Kaufvertag bereits zustande gekommen war und kein vertragliches Rücktrittsrecht der Käufers vereinbart war, hätten Sie theoretisch einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages, sprich auf Abnahme des Katers und Zahlung des restlichen Kaufpreises. Wenn dies für Sie ausscheidet oder wenn Sie den Rücktritt des Käufers bereits angenommen/bestätigt haben, ist zu prüfen, ob Sie z.B. wenn Sie ihn nur zu einem geringeren Kaufpreis verkaufen können, also einen finanziellen Schaden erlitten haben, den der erste Interessent Ihnen ersetzen müsste, so dass Sie die Anzahlung einbehalten dürften. Da dieses Verhalten, dass Interessenten eine Anzahlung leisten, dann aber kurzfristig vor dem Termin absagen und ihr Geld zurückfordern leider nach meiner Einschätzung in letzter Zeit immer häufiger vorkommt, sollten Sie mit Ihrem verwendeten Kaufvertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um sowohl diesen Einzelfall prüfen zu lassen und unter Umständen den verwendeten Klauseltext entsprechend ändern lassen, um zukünftig auf der sicheren Seite zu sein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie die Anzahlung behalten dürfen und wenn ja in welcher Höhe, hängt von verschiedenen Umständen ab. So müsste z.B. bekannt sein, wie hoch der eigentliche vereinbarte Kaufpreis war um zu wissen, ob mit den 500,00 € nur ein geringer Teil, die Hälfte oder ob schon fast der gesamte Kaufpreis mit der Anzahlung geleitstet wurde, ob es einen schriftlichen Vertrag gibt bzw. was genau Sie beiden vereinbart haben um zu prüfen, ob der Kaufvertrag mit der Anzahlung schon mündlich zustande gekommen ist (ein Schriftstück ist für die Wirksamkeit keine Voraussetzung dient jedoch der Beweisbarkeit) oder ob nur eine reine Reservierung vereinbart wurde mit der Option der Absage des Interessenten (was die Interessentin immer Streitfall allerdings beweisen können müsste). Sofern Sie z.B. hierüber über WhatsApp, ebay-Kleinanzeigen etc. korrespondiert haben, müsste dieser Verlauf ebenfalls eingesehen werden. Sofern ein Kaufvertag bereits zustande gekommen war und kein vertragliches Rücktrittsrecht der Käufers vereinbart war, hätten Sie theoretisch einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages, sprich auf Abnahme des Katers und Zahlung des restlichen Kaufpreises. Wenn dies für Sie ausscheidet oder wenn Sie den Rücktritt des Käufers bereits angenommen/bestätigt haben, ist zu prüfen, ob Sie z.B. wenn Sie ihn nur zu einem geringeren Kaufpreis verkaufen können, also einen finanziellen Schaden erlitten haben, den der erste Interessent Ihnen ersetzen müsste, so dass Sie die Anzahlung einbehalten dürften. Da dieses Verhalten, dass Interessenten eine Anzahlung leisten, dann aber kurzfristig vor dem Termin absagen und ihr Geld zurückfordern leider nach meiner Einschätzung in letzter Zeit immer häufiger vorkommt, sollten Sie mit Ihrem verwendeten Kaufvertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um sowohl diesen Einzelfall prüfen zu lassen und unter Umständen den verwendeten Klauseltext entsprechend ändern lassen, um zukünftig auf der sicheren Seite zu sein.