zurück zur Übersicht Inzuchtwelpen 21.04.2021 von Alina P. Hallo, ich habe Ende Januar einen Welpen gekauft und vor ca. 2 Wochen über Ecken erfahren dass die Eltertiere Geschwister waren. Diese Information wurde mir verschwiegen. Mein Welpe (jetzt 5 Monate alt) zeigt Verhaltensstörungen, die ich jetzt mit einem spezialisierten Trainer versuche in den Griff zu bekommen. Aber es wird auch darauf hinauslaufen eine Untersuchung per CT/ MRT durchzuführen. Wie ist es rechtlich. Inzucht in dem Sinne ist verboten? Kann ich Schadensersatz einklagen? Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung recht kurz, daher ist auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich. Da Inzucht bei Hunden und Pferden durchaus üblich und nicht verboten ist (sogenannte „Linienzucht“) ist dies allein noch kein „Mangel“ im Sinne des Kaufrechts und löst keinen Schadensersatzanspruch gegen die Verkäuferin aus. Zusätzlich bestünde unter anderem die Schwierigkeit, dass Sie beweisen können müssten, dass die vorhandenen Verhaltensstörungen aufgrund der Verpaarung der Geschwister entstanden sind, was wahrscheinlich nur durch einen Sachverständigen beurteilt und beantwortet werden könnte. Sollte sich in den Untersuchungen herausstellen, dass eine (Erb-)Krankheit vorliegt, die schon bei der Übergabe des Hundes vorhanden war, ist zu prüfen, ob dies einen „Mangel“ im Sinne des Kaufrechts darstellt und Sie Gewährleistungsansprüche gegen die Verkäuferin haben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung recht kurz, daher ist auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich. Da Inzucht bei Hunden und Pferden durchaus üblich und nicht verboten ist (sogenannte „Linienzucht“) ist dies allein noch kein „Mangel“ im Sinne des Kaufrechts und löst keinen Schadensersatzanspruch gegen die Verkäuferin aus. Zusätzlich bestünde unter anderem die Schwierigkeit, dass Sie beweisen können müssten, dass die vorhandenen Verhaltensstörungen aufgrund der Verpaarung der Geschwister entstanden sind, was wahrscheinlich nur durch einen Sachverständigen beurteilt und beantwortet werden könnte. Sollte sich in den Untersuchungen herausstellen, dass eine (Erb-)Krankheit vorliegt, die schon bei der Übergabe des Hundes vorhanden war, ist zu prüfen, ob dies einen „Mangel“ im Sinne des Kaufrechts darstellt und Sie Gewährleistungsansprüche gegen die Verkäuferin haben.