zurück zur Übersicht Ultraschallgerät gegen unsere Katzen im Nachbargarten 28.04.2021 von Jana H. Sehr geehrte Frau Fries, unsere Nachbarn stellen zum wiederholten Mal ein Schallwellengerät wegen unsere beiden Katzen auf. Beide Katzen verhalten sich verändert und leider höre ich diesen Ton auch. Was können wir dagegen tun? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie möchten, dass der Nachbar den so genannten Katzenschreck zu Ihrem und dem Ihrer Katzen entfernt und nicht wieder aufstellt, ich nehme an eine andere Positionierung des Geräts wird nicht ausreichen, müsste ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach §§ 1004, 90a BGB geprüft werden. Ausgangspunkt sind die Auswirkungen auf Sie durch den störendenden Ton und auf Ihre Katzen, sprich auf Ihr Eigentum. In Bezug auf Ihre Katzen sind Sie jedoch beweispflichtig für die körperlichen und seelischen Auswirkungen und dafür, dass diese eindeutig durch den Katzenschreck hervorgerufen werden, sofern die Nachbarn dies bestreiten sollte. Diese Frage wird sich letztlich nur durch einen Sachverständigen bewerten und klären lassen. Da Sie schreiben, dass die Nachbarn das Schallwellengerät bereits zum wiederholten Male aufstellen, nehme ich an, dass es bereits eine (längerer) Vorgeschichte gibt und es wohlmöglich schon einen Nachbarschaftsstreit zwischen Ihnen und den Nachbarn gibt. Gerade in Nachbarschaftsangelegenheiten sollte man zunächst immer eine friedliche Lösung gefunden werden, z.B. mit Hilfe des örtlichen Schiedsamtes, falls ein Gespräch mit dem Nachbarn nicht weiterhilft.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie möchten, dass der Nachbar den so genannten Katzenschreck zu Ihrem und dem Ihrer Katzen entfernt und nicht wieder aufstellt, ich nehme an eine andere Positionierung des Geräts wird nicht ausreichen, müsste ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach §§ 1004, 90a BGB geprüft werden. Ausgangspunkt sind die Auswirkungen auf Sie durch den störendenden Ton und auf Ihre Katzen, sprich auf Ihr Eigentum. In Bezug auf Ihre Katzen sind Sie jedoch beweispflichtig für die körperlichen und seelischen Auswirkungen und dafür, dass diese eindeutig durch den Katzenschreck hervorgerufen werden, sofern die Nachbarn dies bestreiten sollte. Diese Frage wird sich letztlich nur durch einen Sachverständigen bewerten und klären lassen. Da Sie schreiben, dass die Nachbarn das Schallwellengerät bereits zum wiederholten Male aufstellen, nehme ich an, dass es bereits eine (längerer) Vorgeschichte gibt und es wohlmöglich schon einen Nachbarschaftsstreit zwischen Ihnen und den Nachbarn gibt. Gerade in Nachbarschaftsangelegenheiten sollte man zunächst immer eine friedliche Lösung gefunden werden, z.B. mit Hilfe des örtlichen Schiedsamtes, falls ein Gespräch mit dem Nachbarn nicht weiterhilft.