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Katze wurde totgebissen

von Anna F.

Sehr geehrte Frau Fries, vor zwei Wochen wurde unsere zehn Monate alte Katze von Hunden unserer Nachbarn totgebissen. Unsere Katze befand sich zu diesem Zeitpunkt in deren Grundstück, weshalb wir uns über die Rechtsgrundlage nicht klar sind. Den Besitzern der Hunde ist durchaus bekannt, dass diese sehr aggressiv auf Katzen reagieren. Bereits in der Zukunft wurde ein Kater von den beiden Hunden schwer verletzt und konnte nur durch schnelles Eingreifen gerettet werden. Unsere Katze hatte leider keine Chance. Zuerst wollten wir keinen Rechtsstreit mit den Nachbarn anfangen, da wir wissen, dass das unser Tier nicht zurückbringen wird. Einige Aussagen der Hundebesitzerin haben uns aber so stutzig gemacht, dass wir uns nun doch an Sie wenden möchten. Die Besitzerin hat in einem Gespräch geäußert, dass sie unsere Katze bereits zwei Tage zuvor auf ihrem Grundstück gesehen hat. Sie weiß ganz genau, dass sie zu uns gehört und hat uns darüber nicht informiert. Erst nachdem unsere Katze gestorben ist. Wir ärgern uns darüber sehr, da den Besitzern ja bewusst ist, wie ihre Hunde reagieren. Hätten uns diese darüber informiert, hätten wir die Rausgehzeiten absprechen können, zumal uns erst nach dem Tot unserer Katze klar geworden ist, wie aggressiv diese Hunde gegenüber Katzen sind. Die Zäune zu deren Grundstück sind auch nicht ausreichend gesichert. Unsere Katze ist durch einen Spalt im Zaun hereingekommen. Die Hunde sind immer wieder unbeaufsichtigt im Garten. Nur durch eine andere Nachbarin ist überhaupt aufgefallen, was mit unserer Katze passiert. Diese hat dann natürlich sofort Hilfe geholt. Die Besitzerin sagt von ihren eigenen Hunden, dass der eine durch eine schlechte Erfahrung Katzen sofort angreift und ihr anderer Hund einen starken Jagdtrieb hat. Müssten die beiden mit diesem Wissen ihre Hunde nicht als gefährliche Hunde melden? Schließlich ist es nun das zweite Mal passiert und in unserer Straße leben noch sehr viele andere Katzen. Wir möchten dieses furchtbare Erlebnis gerne weiteren Besitzern ersparen und es kann doch nicht sein, dass die Liebe zum eigenen Tier alle anderen Lebewesen in Gefahr bringt. Wäre es das erste Mal gewesen, wäre es zwar nicht weniger schlimm für uns, aber so fehlt uns einfach jegliches Verständnis, wie man mit dem Wissen darüber, was die eigenen Hunde anrichten können, einfach nicht handelt. Wir empfinden deren Verhalten als fahrlässig, zumal die Hunde einen Tag später wieder im Garten waren, wieder ohne Aufsicht. Beide Katzen, die von den Hunden angegriffen wurden, sind zudem den Kontakt mit Hunden gewöhnt, da in unserem Haus auch ein Hund lebt. Daher sind wir uns ziemlich sicher, dass die Hunde ohne Grund Katzen angreifen. Über eine Rückmeldung Ihrerseits würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank für Ihre Arbeit. Wir schicken freundliche Grüße.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie Ihre noch so junge Katze durch so einen traurigen Vorfall verloren haben. Auch wenn ich Ihre Trauer und Ihre Sorge nachvollziehen kann, spielen Emotionen im Recht keine Rolle, daher bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Auch wenn wahrscheinlich unklar ist, welcher der beiden Hunde Ihre Katze getötet hat, so dürfte doch unstreitig sein, dass jedenfalls einer der beiden war.
Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ abgezogen werden, so dass der Tierhalter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem Fall ist daher zu prüfen, ob sich die so genannte Tiergefahr Ihres Katers, der als Freigänger von Ihnen unbeaufsichtigt, in das Revier der Hunde eingedrungen ist, verwirklich hat und ob und in welcher Höhe diese Tiergefahr von Ihrem Schadensersatzanspruch abgezogen werden müsste. Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern letztlich nur durch ein Gericht.
Ob es sich um gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Absatz 2 HundeVO Hessen handelt, müsste das zuständige Ordnungsamt Ihrer Heimatstadt prüfen. Sie könnten dort den Vorfall schildern und um Überprüfung bitten. Schildern Sie den Vorfall sachlich und für einen unbeteiligten Dritten nachvollziehbar. Wichtig ist, dass Sie genau benennen, was und durch wen bezeugt werden kann, was Sie nur vom „hören-sagen“ kennen oder ob es sich um reine Vermutungen handelt, da Sie damit rechnen müssen, dass die Hundehalter Einsicht in die Akte und so auch in Ihre Schilderung nehmen können.
 
 
 

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