zurück zur Übersicht Fremder Hund auf Grundstück 12.05.2021 von Veronika S. Hallo, Wir wohnen in einem kleinen Dorf. Haben hier ein großes Grundstück und auch eine Hündin. Unsere Hündin ist nicht kastriert. Seit nunmehr ein paar Jahren schon, springt der Rüde des Nachbarn über unseren Zaun, vor allem aber dann, wenn unsere Hündin läufig ist. Der Besitzer des Rüden holt ihn entweder ab oder wor haben den Hund sofort von unserem Hof nach Hause gebracht. Nicht immer hat man jedoch seine Augen und Ohren überall und so kam es, wie es kommen musste. Der Deckakt wurde vollzogen. Der Besitzer kam, als die beiden Hunde in den letzten Zügen waren und noch voneinander weg aneinander hingen. Er setzte sich auf unsere Terrasse und versuchte zwei mal, den Rüden von meiner Hündin weg zu ziehen, was ihr natürlich weh tat. Daraufhin blieb er sitzen und wartete, bis beide fertig waren. Danach nahm er seinen Hund und verschwand, wortlos. In den darauffolgenden Tagen kam der Rüde noch regelmäßig, jedoch ließ ich meine Hündin nicht mehr allein. Leider konnte ich zum Zeitpunkt, als der Nachbar auf der Terrasse saß, nicht dazu kommen,habe aber ein Foto der beiden Hunde gemacht. Leider bekommt der Nachbar das Problem mit seinem Hund nicht in den Griff, sodass wir jetzt zum Tierarzt müssen, um den Ultraschall und eine eventuelle Abtreibung vornehmen zu können. Auch haben wir uns dazu entschlossen, unsere Hündin kastrieren zu lassen, was wir unter anderen Umständen nicht getan hätten. Wer übernimmt die Kosten und was kann ich gegen so ein ignorantes Verhalten des Hundehalters tun? Liebe Grüße und danke für eine Rückmeldung. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zum Thema „ungewollter Deckakt“ gibt es zwar Gerichtsentscheidungen unter anderem auch vom BGH, jedoch sind diese alle schon älter, so dass fraglich ist, ob dies heute noch so entschieden wird. Grundsätzlich gilt aber: Da der Rüde Ihres Nachbarn nachweislich ihre Hündin gedeckt hat, gilt der Grundsatz der Haftung des Rüdenbesitzers nach § 833 Satz 1 BGB wegen der „Beschädigung“ Ihrer Hündin und dem daraus folgenden finanziellen Schaden durch die Kosten der Trächtigkeit, der Geburt und der Welpenaufzucht oder wie in Ihrem Fall des Schwangerschaftsabbruchs, nicht aber die Kosten einer Kastration. Ob Sie eine Mitschuld haben, müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden. Zu prüfen ist jedoch auch, ob Sie einen Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn haben, in der Art, dass ihm verboten wird, dass sein Rüde Ihr Grundstück betritt und er bei jedem Verstoß ein Bußgeld zahlen muss. Vielleicht nimmt er dann seine Pflicht seinen Hund ordentlich zu beaufsichtigen ernster. Schicken Sie ihm die Rechnungen für die entstandenen Kosten und setzen Sie ihm eine Zahlungsfrist. Des Weiteren fordern Sie ihn auf, ab sofort dafür zu sorgen, dass sein Hund nicht mehr Ihr Grundstück betritt. Sollte er weigern oder nicht die ganze Summe zahlen, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zum Thema „ungewollter Deckakt“ gibt es zwar Gerichtsentscheidungen unter anderem auch vom BGH, jedoch sind diese alle schon älter, so dass fraglich ist, ob dies heute noch so entschieden wird. Grundsätzlich gilt aber: Da der Rüde Ihres Nachbarn nachweislich ihre Hündin gedeckt hat, gilt der Grundsatz der Haftung des Rüdenbesitzers nach § 833 Satz 1 BGB wegen der „Beschädigung“ Ihrer Hündin und dem daraus folgenden finanziellen Schaden durch die Kosten der Trächtigkeit, der Geburt und der Welpenaufzucht oder wie in Ihrem Fall des Schwangerschaftsabbruchs, nicht aber die Kosten einer Kastration. Ob Sie eine Mitschuld haben, müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden. Zu prüfen ist jedoch auch, ob Sie einen Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn haben, in der Art, dass ihm verboten wird, dass sein Rüde Ihr Grundstück betritt und er bei jedem Verstoß ein Bußgeld zahlen muss. Vielleicht nimmt er dann seine Pflicht seinen Hund ordentlich zu beaufsichtigen ernster. Schicken Sie ihm die Rechnungen für die entstandenen Kosten und setzen Sie ihm eine Zahlungsfrist. Des Weiteren fordern Sie ihn auf, ab sofort dafür zu sorgen, dass sein Hund nicht mehr Ihr Grundstück betritt. Sollte er weigern oder nicht die ganze Summe zahlen, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.