zurück zur Übersicht Rechnung vom Tierarzt bei in Behandlung verstorbenen Tier 07.06.2021 von Maurizio S. Bei einer Behandlung meiner Hauskatze beim Tierarzt ist diese in Narkose verstoben. Einen Monat später erhielt ich eine Rechnung vom Tierarzt. Die Kosten scheinen mir richtig aufgestellt zu sein, zum Beispiel für die Narkose selbst oder für Injektionen verschiedener Medikamente. Meine Frage ist allerdings ob ich diese Rechnung (vollständig oder nur in Teilen) bezahlen muss, da mein Tier während der Behandlung verstorben ist. Mir wurde also keine ersichtliche Leistung erbracht. Falls dem nicht so ist, können mir Schadensersatzansprüche für den Tod während der Behandlung enstehen um diese Rechnung zu begleichen? Vielen Dank! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund Ihres verstorbenen Katze an mich wenden müssen. Ich verstehe Ihren Gedanken, dass keine „Leistung“ erbracht wurde, weil Ihre Katze verstorben ist. Da der Tierarzt jedoch aufgrund des zwischen Ihnen unausgesprochen zustande gekommenen Dienstvertrag nur seinen Dienst, also seine Tätigkeit und gerade keinen Erfolg schuldet und er tätig geworden ist, muss dies auch bezahlt werden. Da Sie schreiben, dass die Rechnung an sich richtig zu sein scheint, ergeben sich ohne Einsicht in die Rechnung und Kenntnis der gesamten Umstände keine Anhaltspunkte für eine Nicht-/Teilzahlung. Auch ob Sie im Gegenzug einen Schadensersatzanspruch gegen den Tierarzt haben, den Sie der Rechnung entgegenhalten können, kann an dieser Stelle nicht bewertet werden, da hierzu die Einzelheiten bekannt sein müssten, also die Krankenvorgeschichte Ihrer Katze, die Erkrankung, der Anlaß und das Ziel der Behandlung für die sie in Narkose gelegt wurde, das Alter der Katze etc. Hierzu wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf am besten mit allen Unterlagen, Laborberichten, der Rechnung etc. an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund Ihres verstorbenen Katze an mich wenden müssen. Ich verstehe Ihren Gedanken, dass keine „Leistung“ erbracht wurde, weil Ihre Katze verstorben ist. Da der Tierarzt jedoch aufgrund des zwischen Ihnen unausgesprochen zustande gekommenen Dienstvertrag nur seinen Dienst, also seine Tätigkeit und gerade keinen Erfolg schuldet und er tätig geworden ist, muss dies auch bezahlt werden. Da Sie schreiben, dass die Rechnung an sich richtig zu sein scheint, ergeben sich ohne Einsicht in die Rechnung und Kenntnis der gesamten Umstände keine Anhaltspunkte für eine Nicht-/Teilzahlung. Auch ob Sie im Gegenzug einen Schadensersatzanspruch gegen den Tierarzt haben, den Sie der Rechnung entgegenhalten können, kann an dieser Stelle nicht bewertet werden, da hierzu die Einzelheiten bekannt sein müssten, also die Krankenvorgeschichte Ihrer Katze, die Erkrankung, der Anlaß und das Ziel der Behandlung für die sie in Narkose gelegt wurde, das Alter der Katze etc. Hierzu wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf am besten mit allen Unterlagen, Laborberichten, der Rechnung etc. an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.