zurück zur Übersicht Katze verschwunden beim neuen Besitzer 16.06.2021 von David M. Vor 2 Monaten kaufte ein junges Paar meine zudem Zeitpunkt 6 Monate alte Katze ... allerdings wurde vor paar Tagen die restliche Schutzgebühr bezahlt und jetzt ist die Katze komplett verschwunden. Leider glaube ich nicht, dass die entflohen ist. Beide Personen erzählen mir jeweils komplett andere Geschichten und manche davon stimmen nicht. Was kann ich machen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Befürchtung, dass die Katze nicht entlaufen ist. Ich nehme an, dass Sie sie zurückbekommen möchten, leider ist dies jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Schutz-/oder Kaufvertrag abschließt, das Tier übergibt und im Gegenzug die Schutzgebühr/den Kaufpreis erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Tier endgültig aufgibt. Um zu prüfen, ob und wie Sie gegen die Käufer vorgehen können, müssten die Einzelheiten bekannt sein, wichtig ist vor allem ob es einen schriftlichen oder nur einen mündlichen Kaufvertrag gibt und was genau zu der Weitergabe an Dritte geregelt ist (haben Sie z.B. ein Vorkaufsrecht vereinbart oder wurde gar nichts hierzu geregelt), haben Sie ein Rücktrittsrecht vereinbart, ist eine Vertragsstrafe enthalten etc. Zu prüfen ist auch, ob Anzeichen für eine arglistige Täuschung vorliegen und Sie den Kaufvertrag anfechten könnten. Falls Sie nicht zwischenzeitlich mit den Käufern wieder Kontakt aufnehmen konnten, wenden Sie sich mit dem Vertrag und der Korrespondenz (WhatsApp etc.) an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um nicht nur Ihre Ansprüche, sondern auch die realistischen Erfolgsaussichten prüfen zu lassen. Falls Sie durch weitere Recherche sollten, dass die beiden die Katze für einen höheren Kaufpreis also mit Gewinn verkauft haben, könnte ein nach § 11 Tierschutzgesetz genehmigungsbedürftiger (und zu versteuernder) Handel mit Wirbeltieren vorliegen. Zuständig für die Überprüfung ist das Veterinäramt, das für den Wohnort der Käufer zuständig ist. Dort könnten Sie den Sachverhalt schildern und um Überprüfung bitten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Befürchtung, dass die Katze nicht entlaufen ist. Ich nehme an, dass Sie sie zurückbekommen möchten, leider ist dies jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Schutz-/oder Kaufvertrag abschließt, das Tier übergibt und im Gegenzug die Schutzgebühr/den Kaufpreis erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Tier endgültig aufgibt. Um zu prüfen, ob und wie Sie gegen die Käufer vorgehen können, müssten die Einzelheiten bekannt sein, wichtig ist vor allem ob es einen schriftlichen oder nur einen mündlichen Kaufvertrag gibt und was genau zu der Weitergabe an Dritte geregelt ist (haben Sie z.B. ein Vorkaufsrecht vereinbart oder wurde gar nichts hierzu geregelt), haben Sie ein Rücktrittsrecht vereinbart, ist eine Vertragsstrafe enthalten etc. Zu prüfen ist auch, ob Anzeichen für eine arglistige Täuschung vorliegen und Sie den Kaufvertrag anfechten könnten. Falls Sie nicht zwischenzeitlich mit den Käufern wieder Kontakt aufnehmen konnten, wenden Sie sich mit dem Vertrag und der Korrespondenz (WhatsApp etc.) an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um nicht nur Ihre Ansprüche, sondern auch die realistischen Erfolgsaussichten prüfen zu lassen. Falls Sie durch weitere Recherche sollten, dass die beiden die Katze für einen höheren Kaufpreis also mit Gewinn verkauft haben, könnte ein nach § 11 Tierschutzgesetz genehmigungsbedürftiger (und zu versteuernder) Handel mit Wirbeltieren vorliegen. Zuständig für die Überprüfung ist das Veterinäramt, das für den Wohnort der Käufer zuständig ist. Dort könnten Sie den Sachverhalt schildern und um Überprüfung bitten.