zurück zur Übersicht Tierarztrechnung - Umsatzsteuer 16.06.2021 von Mario H. Guten Tag, ich habe heute eine Rechnung von einem neuen Tierarzt bekommen und leider kann ich sie nicht so richtig nachvollziehen. Könnte ich sie eine Kopie der Rechnung zur Prüfung zukommen lassen? Leider sind da 2 Kosten mehrmals eingetragen und das Umsatzsteuer von 19% doppelt angerechnet. ich danke Ihnen bereits vorab und ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Viele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da eine Tierarztrechnung in der Regel aus mehreren Posten besteht (z.B. die Handlung des Tierarztes, Medikamente, Futtermittel, Zubehör wie Flohhalsband etc.), die umsatzsteuerrechtlich mit verschiedenen Steuersätzen (7 % bzw. 19%) besteuert werden, finden sich dann in der Rechnung auch verschiedene und mehrfache Abrechnungen der Mehrwertsteuer. Wenden Sie sich zunächst direkte an den Tierarzt und lassen sich die Berechnungen und die mehrfache Abrechnung der Mehrwertsteuer erklären. Sollte sich dabei ein Fehler ergeben, kann er dies direkt korrigieren und Sie sollten die Erstattung des Betrages als auch einen neuen korrekten Rechnungsausdruck verlangen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da eine Tierarztrechnung in der Regel aus mehreren Posten besteht (z.B. die Handlung des Tierarztes, Medikamente, Futtermittel, Zubehör wie Flohhalsband etc.), die umsatzsteuerrechtlich mit verschiedenen Steuersätzen (7 % bzw. 19%) besteuert werden, finden sich dann in der Rechnung auch verschiedene und mehrfache Abrechnungen der Mehrwertsteuer. Wenden Sie sich zunächst direkte an den Tierarzt und lassen sich die Berechnungen und die mehrfache Abrechnung der Mehrwertsteuer erklären. Sollte sich dabei ein Fehler ergeben, kann er dies direkt korrigieren und Sie sollten die Erstattung des Betrages als auch einen neuen korrekten Rechnungsausdruck verlangen.