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Bellender / aggressiver Hund

von Sofia M.

Hallo, seit einem Jahr wohne ich in einem großen Mehrfamilienhaus, einer der Nachbarn hat einen mittelgroßen Hund. Kurz nach meinem Einzug bin ich diesem Hund Morgens auf dem Weg zur Arbeit begegnet, dieser hat mich dann sehr fixierend angebellt. Das Herrchen scheint meine Nervosität gespürt zu haben, und begründete es mit "Er kennt Sie noch nicht, das wird sich legen". Der Hund hatte aber nicht aufgehört zu bellen mich regelrecht fixiert und an der Leine gezogen, selbst als ich in meinem Auto saß hatte er nicht damit aufgehört. Wäre der Hund nicht an der Leine gewesen, hätte ich Angst vor einem Angriff gehabt. Nun wohne ich seit über einem Jahr dort, und es ist noch immer nicht besser geworden. Mittlerweile habe ich richtig Angst vor diesem Hund und warte z.B. im Auto wenn ich Besitzer und Hund sehe, bis diese weg sind. Der Hund bellt immer und überall, auch spät abends im Treppenhaus. Nun ist etwas passiert das mich sehr beschäftigt, aber nicht selbst betroffen hat. Dies habe ich zufällig von meinem Balkon aus beobachtet. Der Mann und der Hund sind über das Nachbarsgrundstück gelaufen und sind einem ca. 2 Jahre alten Kind begegnet, dieses hat er so extrem angebellt, wie ich es noch nie zuvor gehört habe, das Kind hat vor Angst angefangen zu weinen. Der Vater des Kindes und der Besitzer sind aneinander geraten. Die Besitzer sahen kein Fehlverhalten im Hund oder sich selbst, sie schieben es darauf, das die Personen die der Hund anbellt aggressiv sind und der Hund nur Angst vor Ihnen hat. Nachbarn, haben die Besitzer darin bestärkt. Ich selber empfand das bellen und die Körperhaltung nicht als Angst, sondern aggressiv. Ich selbst bin weder aggressiv noch gehe ich auf den Hund zu und werde dennoch drangsaliert und angebellt. Eigentlich möchte ich mich nicht direkt einmischen und den Besitzer darauf ansprechen, dem Friedenswillen, dennoch möchte ich etwas unternehmen, bevor etwas passiert. Welche Möglichkeiten habe ich hierzu?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da nicht nur Sie, sondern auch andere Mieter und insbesondere ein Kleinkind betroffen sind, könnten Sie sich z.B. zusammenschließen und sich an Ihren Vermieter wenden.
Ein Vermieter ist mietvertraglich dazu verpflichtet, Ihnen den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zur ermöglichen. Belästigungen oder gar Bedrohungen durch den Hund und auch Lärmbelästigung durch andauerndes Hundegebell kann einen Sachmangel dieses vertragsgemäßen Gebrauches darstellen, aufgrund dessen Sie unter Umständen die Miete mindern könnten. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 20.06.2012 (Az. VIII ZR 268/11) entschieden. Hierfür müssen Sie zwar kein detailliertes Lärmprotokoll anfertigen, da laut BGH eine grundsätzliche Beschreibung ausreicht, „aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigung es geht und zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welche Frequenz diese ungefähr auftreten.“ Da ein solches Protokoll jedoch hilfreich ist, könnten Sie ab sofort anfertigen. Auch das Amtsgericht Frankfurt a.M. hat in seinem Urteil vom 26.3.2015, (Az.: 33 C 3506/14) ausgesprochen, dass der Vermieter eine Schutzpflicht gegenüber den übrigen Mietern hat. Das Gericht betont: „Das Zusammenleben unter einem Dach steht unter dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Vermieter ist jedem Mieter gegenüber verpflichtet, auf ein friedliches Miteinander hinzuwirken und auf Mitmieter seiner Mieter im Rahmen seiner Möglichkeiten einzuwirken“. Notfalls kann der Vermieter je nach Einzelfall, sogar dem störenden Mieter fristlos kündigen.
Wenden Sie sich entweder an den örtlichen Mieterverein oder direkt mit diesen Protokollen, der Schilderung der bisherigen Vorfälle schriftlich an den Vermieter, verweisen auf die Urteile und fordern ihn auf, unverzüglich Abhilfe zu schaffen und stellen eine Mietminderung in Aussicht. Ob und in welcher Höhe Sie berechtigt wären, wegen des Gebells und des Anbelles etc. die Miete zu mindern, müsste genauer geprüft und letztlich von einem Gericht entschieden werden.
Sollte das Einschalten des Vermieters keine Erfolg haben, sollte in insbesondere in Nachbarschaftsangelegenheiten weiter versucht werden, eine gütliche Lösung zu finden, z.B. durch das Einschalten eines Schiedsmannes/Schiedsfrau oder eines Mediators, da ein Gerichtsverfahren das Verhältnis im Zweifel stark belastet und einen regelrechten Nachbarschaftskrieg nach sie ziehen kann.
 

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