zurück zur Übersicht Zahlt die Hundehaftpflicht Versicherung? 07.07.2021 von Tina L. Guten Tag, ich habe mal eine Frage:Wir haben für paar Tage den Hund von Freunden in Obhut. Nun hat dieser im Wohnzimmer gepinkelt und das Laminat kommt hoch. Zahlt das die Hundehaftpflicht? PS. Kein Mietschaden, da Eigenheim.. LG und Danke im Voraus Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich müssen Ihre Freunde als Hundehalter gemäß § 833 BGB für den entstandenen Schaden haften und sollten dies an die Hundehalterhaftpflichtversicherung zur Regulierung melden. Da es sich wahrscheinlich um einen unentgeltlichen Freundschaftdienst handelte dürfte dies kein Problem darstellen, da in der Regel nur Schäden bei „gewerblichen“ Hundesittern vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich müssen Ihre Freunde als Hundehalter gemäß § 833 BGB für den entstandenen Schaden haften und sollten dies an die Hundehalterhaftpflichtversicherung zur Regulierung melden. Da es sich wahrscheinlich um einen unentgeltlichen Freundschaftdienst handelte dürfte dies kein Problem darstellen, da in der Regel nur Schäden bei „gewerblichen“ Hundesittern vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.