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Abtretungserklärung Hund von TSV zu TSV

von Julia S.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin erste Vorsitzende eines Tierschutzvereins. Wir haben vor wenigen Tagen einen Hund von einer Familie übernommen. Ursprünglich wurde dieser von einer anderen Organisation nach Deutschland geholt. Diese Organisation sah sich jedoch nicht in der Lage den Hund wieder zurück zu nehmen. Da es bei der Familie dringend war, da die Besitzerin nun verstorben ist, übernahmen wir den Hund. Die ehemalige Organisation möchte jetzt von uns eine Abtretungserklärung des jeweiligen Hundes. Jedoch wurde der Hund bereits im Jahr 2019 an die Familie vermittelt. Benötigen wir da überhaupt eine Abtretungserklärung? Denn eigentlich gehen die "Besitzverhältnisse" des Hundes ja an die Adoptionsfamilie über, oder? Wenn ja, könnten Sie mir vielleicht kurz erläutern, was da rein rechtlich gesehen rein muss? Denn einen solchen Fall hatten wir noch nicht. Im Voraus vielen lieben Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen
 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da die Rechtsfrage, ob Tierschutzverträge Kaufverträge oder eine Art Verwahrungsverträge sind bisher nicht höchstrichterlich und damit nicht eindeutig geklärt ist, kann Ihre Frage nicht eindeutig beantwortet werden. Dreh- und Angelpunkt ist das Eigentumsverhältnis zwischen dem Tierschutzverein und dem Übernehmen (wie auch immer er benannt wird) und was hierzu damals vertraglich vereinbart wurde.
Geht man -wie einige Gerichte- von einem Kaufvertrag aus, so wäre das Eigentum zunächst auf die verstorbene Besitzerin übergegangen und bei ihrem Tode automatisch auf Ihre/n Erbe/n, sofern sie testamentarisch nichts anderes verfügt hatte, die Ihnen wiederrum das Eigentum an dem Hund übertragen konnten. Geht man hingegen von atypischen Verwahrungsverträgen mit einem wirksamen Eigentumsvorbehalt zugunsten des Tierschutzvereins aus, so könnte der Tierschutzverein noch Eigentümer sein, jedoch ist zu prüfen, ob die Weigerung der Rücknahme nicht eine Übereignung auf die Erben darstellt.
All dies läßt sich nur anhand der vorhandenen Unterlagen und der Korrespondenz prüfen. In diesem Zusammenhang ist auch das widersprüchliche Verhalten der Organisation zu bewerten, dass sie einerseits den Hund nicht zurücknimmt und anderseits aber eine Abtretungserklärung einfordert, wobei sich aus Ihrer Schilderung nicht ergibt, wer den Hund abtreten soll (Sie als Verein oder die Erben) und an wen.
Bevor Sie daher irgendwelche (Abtretungs-)erklärungen abgeben, wenden Sie sich mit den vorhandenen Unterlagen an einen Anwalt für Tierrecht und lassen sich beraten.
 

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