zurück zur Übersicht Nachbarhunde nie angeleint und fallen unseren Hund an 30.07.2021 von Silke H. Guten Tag, wir teilen mit einem Nachbar eine gemeinsame Haus/Hofeinfahrt. Wir haben eine Hündin und der Nachbar 3 (oft vernachlässigte) Hunde welche ständig ohne Leine frei rumlaufen. Wir haben immer wieder in den letzten Jahren Probleme und Konflikte diesbezüglich gehabt. Jetzt ist es mal wieder eskaliert und unsere Hündin wurde gebissen. Aber von Einsicht keine spur. Ist dies Grund genug für eine zivilrechtliche Unterlassungsklage gegen den Hundehalter ? Danke Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass die Probleme rund um die Hunde bereits seit Jahren andauern, müsste der gesamte Verlauf bekannt sein, um die Erfolgsaussichten einer Klage auf Unterlassung prüfen zu können. So z.B. ob Ihre Hündin bereits öfter gebissen wurde bzw. ob sie auch schon einen der Nachbarhunde gebissen hat, ob Sie regelmäßig die Tierarztkosten von den Nachbarn eingefordert haben, ob und welche Absprachen zwischen Ihnen und den Nachbarn bezüglich der Hunde getroffen wurde, ob Sie sich schon mal an das Ordnungsamt gewandt haben, ob Sie die Nachbarn bereits schriftlich zur Unterlassung aufgefordert haben, ob es zwischen Ihnen und den Nachbarn auch noch andere Streitigkeiten gibt usw. Versuchen Sie wenn möglich nochmals eine gütliche Lösung zu erreichen, da ein Prozess gerade unter Nachbarn oft zu regelrechten Nachbarschaftskriegen führt und lange Zeit in Anspruch nehmen kann. Letztlich muss in jedem Einzelfall im Wege einer Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten im Rahmen des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme entschieden werden. In Nachbarschaftsstreitigkeiten ist die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes unbedingt ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass die Probleme rund um die Hunde bereits seit Jahren andauern, müsste der gesamte Verlauf bekannt sein, um die Erfolgsaussichten einer Klage auf Unterlassung prüfen zu können. So z.B. ob Ihre Hündin bereits öfter gebissen wurde bzw. ob sie auch schon einen der Nachbarhunde gebissen hat, ob Sie regelmäßig die Tierarztkosten von den Nachbarn eingefordert haben, ob und welche Absprachen zwischen Ihnen und den Nachbarn bezüglich der Hunde getroffen wurde, ob Sie sich schon mal an das Ordnungsamt gewandt haben, ob Sie die Nachbarn bereits schriftlich zur Unterlassung aufgefordert haben, ob es zwischen Ihnen und den Nachbarn auch noch andere Streitigkeiten gibt usw. Versuchen Sie wenn möglich nochmals eine gütliche Lösung zu erreichen, da ein Prozess gerade unter Nachbarn oft zu regelrechten Nachbarschaftskriegen führt und lange Zeit in Anspruch nehmen kann. Letztlich muss in jedem Einzelfall im Wege einer Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten im Rahmen des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme entschieden werden. In Nachbarschaftsstreitigkeiten ist die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes unbedingt ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.