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Hund totgebissen

von Eva P

Sehr geehrte Frau Fries, vor zwei Monaten würden mein Yorkshire Terrier von einem Malamute und einem Schäferhundmix tot gebissen. Mein Hund sprang über unseren Zaun und lief zu den angeleinten Hunden. Kurz bevor er sie erreichte, bemerkte er seinen Fehler und warf sich auf den Rücken um sich zu unterwerfen. Sie bissen, beide mehrmals in seinen Bauch. Die Besitzerin hielt ihre Tiere nicht zurück und entfernte sie nicht von meinem Hund. Er verblutet innerlich, innerhalb von fünf Minuten, noch im Auto. Ich wurde gebissen, als ich meinen Hund aufhob, da er selbst nicht mehr hoch kam und sich die Besitzerin nicht mit ihren Hunden von ihm entfernte. Ich habe den Fall dem Ordnungsamt gemeldet. Erst auf Nachfrage wurde es tätig. Sie sagten, dass es meine Schuld wäre und die Hunde nicht aggressiv sind. Ich wiedersprach. Daraufhin sagten sie, das die Halterin den Hunden vor meinem Haus einen Maulkorb anlegen würde. Auch damit war ich nicht einverstanden, da die Hunde bereits einen Hasen, ein Kaninchen, eine Gans und eine Katze totgebissen haben, sowie einen Jogger angefallen und verletzt haben. Diese Hunde sind nicht nur vor meinem Haus gefährlich. Die Halterin hat mich selbst darauf hingewiesen, dass ich darauf achten soll, dass mein Welpe ihren Hunden nicht zu nahe kommt und nicht ausbüxt, denn sonst würde dieser auch totgebissen werden und das möchte sie ja nicht. Sie rechnet also damit, dass dies wieder passieren kann und tut dennoch nichts. Seitdem dürfen auch die Nachbarskinder nicht mehr raus und wir trauen uns nicht mehr, uns vor unseren Häusern zu unterhalten. Eine Tierärztin und eine Sachbearbeiterin haben mit der Halterin vor ihrer Haustüre für 10 Minuten gesprochen. Die Hunde waren dabei nur anwesend. Sie wurden nicht auf Interaktion mit anderen Menschen oder Tieren getestet, auch nicht ob sie Kommandos beherrschen oder überhaupt auf die Halterin hören oder diese sie halten kann. Dieses Treffen konnte ich von meinem Vorgarten aus beobachten. Daraufhin wurde mir geschrieben das die Halterin nun freiwillig im Dorf einen Maulkorb anlegen würde und keine weitere Anordnung wegen dem Übermaßverbot getroffen würde. Auch darauf wiedersprach ich, da sie schon zwei Tage später wieder ohne Maulkorb zu sehen war und kein Übermaß erkennbar ist. Offenbar sind die Damen miteinander bekannt und die Dame vom Ordnungsamt deshalb nicht bereit, eine Anordnung zu treffen. Daraufhin erhielt ich wieder drei Wochen keine Antwort. Das Ordnungsamt teilte mir, auf Nachfrage, final mit, dass kein Wesenstest durchgeführt werden muss und dieser nicht angeordnet wird. Das keine Pflicht bestünde, einen Maulkorb anzulegen, da absolut keine Gefahr von den Hunden ausgeht. Die Maulkorbpflicht vor meinem Haus wurde aufgehoben. Der Fall ist damit abgeschlossen. Es passiert absolut gar nichts. Nun meine Frage, was kann ich noch tun, damit die Hunde zukünftig einen Maulkorb tragen müssen und ein Wesenstest vorgenommen wird? Muss/kann überhaupt ein Wesenstest angeordnet werden? Kann geprüft werden, ob die Halterin überhaupt genug Verantwortung besitzt, um solche Hunde halten zu dürfen? Wohin kann ich mich wenden? Sollte ich einen Anwalt einschalten? Vielen Dank 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Sie Ihren Hund auf so tragische Weise verloren haben. Ich bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort.
Zuständig für Auflagen (Maulkorb, Leinenpflicht etc.) ist das Ordnungsamt, das Sie bereits eingeschaltet haben und das nach Ihrer Schilderung auch schon -wenn auch sehr schleppend und offenbar nur widerwillig- tätig geworden ist indem es die Amtsveterinärin sowie eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes zu Ihrer Nachbarin geschickt haben. Was genau jedoch dieser Besuch und die Unterhaltung am Gartenzaun darstellen sollte und auch das Argument des Übermaßverbots sind nicht nachvollziehbar. Sie sollten sich unbedingt anwaltlich vertreten lassen und als Geschädigte eine Akteneinsicht beantragen. Anhand des Akteninhalts kann dann geprüft werden, ob und welche Schritte möglich sind um die Behörde zu einer ordnungsgemäßen Bearbeitung zu bewegen. Versuchen Sie sich mit den anderen Betroffenen Tierhalter sowie den verletzten Jogger zusammen an die Behörde zu wenden.
Daneben sollten Sie anwaltlich prüfen lassen, ob Sie selbst einen direkten Unterlassungsanspruch gegen die Hundehalterin haben und dieser Aussicht auf Erfolg hätte um Ihren Welpen zu schützen. Dieser Anspruch bestünde dann unabhängig davon, ob die Behörde nochmals tätig wird und welche Auflagen erteilt werden.
Zusätzlich muss die Hundehalterin Ihnen nach § 833 BGB den Ihnen entstandenen Schaden ersetzten, daher sollten Sie sie anwaltlich zur Zahlung der Ihnen entstandenen Kosten (möglicherweise noch entstandene Tierarztkosten nach dem Beißvorfall, Bestattungskosten etc.) innerhalb von 14 Tagen auffordern.
 

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