zurück zur Übersicht Tierarzt rechnet zu hoch ab 06.08.2021 von Angela K. An wen kann ich mich wenden, wenn der Tierarzt zu hoch abgerechnet hat? Ich hatte den Verdacht, dass mein Kater anfänge einer Blasenentzündung hat. Nun hat der Tierarzt für seine gesamte Rechnung den 3-fachen Satz lt GOT berechnet. Ich war zu den regulären Öffnungszeiten nach vorheriger Terminabsprache da, normale Untersuchung, mein Kater ist der ruhigste von allen und lässt alles mit sich machen, also erschwerte bedingungen waren es auch nicht. Das einzige, sie haben mich zur weiteren Abklärung in eine Klinik geschickt, weil auf den Röntgenbildern Schatten im Thorax waren und sie selbst es nicht deuten konnten, aber von Tumor, Milzriss etc geredet haben. (Thorax war durch Zufall noch mit auf den Bildern) der Verdacht sich nicht bestätigt, hatte es per Ultraschall in der Klinik abklären lassen, die haben auch nur den einfachen Satz gerechnet. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Laut § 2 der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) können Tierärzte zwischen dem einfachen und dreifachen Satz abrechnen werden, wobei die Höhe nach billigem Ermessen des Tierarztes unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles zu bestimmen ist, das Ermessen muss allerdings begründbar sein. Zunächst sollten Sie sich an den Tierarzt wenden und sich seine Begründung für die Abrechnung des höchsten Satzes erklären lassen. Im Besten Falle können Sie mit Ihren Argumenten erreichen, dass er die Rechnung entsprechend reduziert. Sollten Sie keine gütliche Lösung finden, können Sie sich an die zuständige Tierärztekammer wenden. Diese kann zwar keine Streitigkeiten verbindlich entscheiden oder die Rechnung anpassen, sie kann aber versuchen zwischen Tierhalter und Tierarzt zu vermitteln.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Laut § 2 der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) können Tierärzte zwischen dem einfachen und dreifachen Satz abrechnen werden, wobei die Höhe nach billigem Ermessen des Tierarztes unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles zu bestimmen ist, das Ermessen muss allerdings begründbar sein. Zunächst sollten Sie sich an den Tierarzt wenden und sich seine Begründung für die Abrechnung des höchsten Satzes erklären lassen. Im Besten Falle können Sie mit Ihren Argumenten erreichen, dass er die Rechnung entsprechend reduziert. Sollten Sie keine gütliche Lösung finden, können Sie sich an die zuständige Tierärztekammer wenden. Diese kann zwar keine Streitigkeiten verbindlich entscheiden oder die Rechnung anpassen, sie kann aber versuchen zwischen Tierhalter und Tierarzt zu vermitteln.