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Verkäuferin verlangt Welpen zurück

von Melissa R.

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite beim Tierarzt und habe dann einen Welpen von einem Kaiserschnitt, die ersten Tage mit einer Magensonde ernähren müssen. Ich hing sehr an dem Knirps und habe ihn später von der Vermehrerin gekauft, mit einem offiziellen Kaufvertrag. Am Anfang habe ich mich mit der "Züchterin" noch Recht gut verstanden. Sie hat ein Geschwisterchen zu meinem Welpen behalten und wohnt auch in der Nähe. Sie bestand auf folgende Klausel im Kaufvertrag, sonst hätte ich den Welpen nicht bekommen --> "Besichtigung durch die Verkäuferin". Sie hat das Recht, mit vorheriger Anmeldung, den Welpen zu Besichtigen um sich davon überzeugen zu können, dass er artgerecht gehalten wird. Es ist weder definiert wie oft sie ihn besichtigen darf noch sind sie genauen Umstände beschrieben. Meine Frage ist jetzt ob diese Klausel rechtswirksam ist. Ich fand die Idee am Anfang auch nett und dachte unsere Welpen können dann zusammen Aufwachsen. Jedoch hat sich die Dame als sehr unangenehm herausgestellt und sehr aufdringlich. Sie fordert den Welpen mind. einmal im Monat zu sehen. Wir haben uns zu Beginn auch häufiger getroffen. Als es von meiner Seite aus jedoch Mal zu einer Absage kam, hat sie mich ziemlich beleidigt und meinte es war ein großer Fehler mir den Welpen gegeben zu haben. Sie blockierte mich daraufhin auf WhatsApp. Ich war froh und hoffte, dass der Spuck vorbei war. Jedoch lauerte sie mir jetzt neulich bei meiner Arbeit auf. Sie wartete etwas versteckt ein paar Meter hinter meinem Auto. Ich redete noch mit meiner Arbeitskollegin, die neben mir parkte, stieg dann ein und fuhr los. Plötzlich hämmerte die "Züchterin" wie bekloppt gegen meine Fenster und rannte barfuß neben meinem Auto her. Ich habe mich zu Tode erschrocken. Meine Arbeitskollegin konnte auch sehen, wie sie den Türgriff von meinem Auto in der Hand hatte und versuchte meine Tür während der Fahrt aufzureißen. Da auch ein Auto entgegen kam, war das eine sehr gefährliche Situation. Bevor ich in mein Auto stieg, hat sie weder gerufen noch mich angesprochen noch ist sie auf mich zu gekommen. Ich hielt dann ein paar Meter weiter an und fragte sie was das eben sollte. Sie meinte sie möchte sofort meinen Hund sehen und wenn es jetzt nicht ginge, dann zu einem Termin. Ich habe zu ihr gesagt sie soll mich in Zukunft anrufen, wenn sie ihn sehen möchte. Außerdem habe ich ihr da schon klar gemacht, dass ich keinen Kontakt mehr wünsche. Daraufhin habe ich dann eine böse Email bekommen, dass sie von ihrem Rückkaufsrecht nutzen machen möchte. Ihr außerdem der Besuch zusteht und sie auch darauf besteht. Zum Rückkaufsrecht, steht im Vertrag nur, dass sie ihn zurückfordern kann, wenn er bei mir schlecht gehalten, gequält wird und sie eben ein Rückkaufsrecht hat, wenn ich ihn anderweitig weiter verkaufen möchte. Nun zu meiner Frage, da das ganze langsam drastische Ausnahmen annimmt, wollte ich wissen ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Und wenn ja wie ist das Besuchsrecht definiert ? Kann sie verlangen den Hund monatlich zu sehen? Was kann ich tun um diese Person von mir und meinem Hund fern zu halten ? Vielen Dank!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst ein paar grundsätzliche Informationen vorweg.
Im deutschen Vertragsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (jeder kann entscheiden, ob er den jeweiligen Vertrag abschließt oder nicht).
Es stand daher sowohl der Verkäuferin frei, ob sie mit Ihnen einen Vertrag zu ihren Bedingungen (mit eben jenen Klauseln) abschließen möchte, so wie es Ihnen ebenso freistand, den Vertrag in dieser Form abzuschließen oder eben nicht, wenn Ihnen der Inhalt des Vertrages nicht zusagte oder wenn sie nicht bereit war, die von Ihnen beanstandeten Vertragsklauseln zu streichen oder umzuformulieren.
Haben beide Parteien dann freiwillig den Vertrag abgeschlossen, gilt für abgeschlossene Verträge dann der Grundsatz der Vertragstreue („Verträge sind einzuhalten“).
Eine Einschränkung gilt hierbei jedoch, da man sich nicht an unwirksame Vertragsbestandteile halten muss. In Ihrem Fall müsste für eine konkrete Überprüfung und Beantwortung der Kaufvertrag und der exakte Wortlaut eingesehen werden, des Weiteren müsste auch geprüft werden, ob es sich bei der Verkäuferin um eine Unternehmerin im Sinne des BGB handelt (z.B. wenn sie regelmäßig züchtet, eine Homepage hat, hohe Kaufpreise vereinbart, etc) oder ob sie so wie sie auch eine Privat-Verkäuferin ist und ein Kaufvertag zwischen Privatleuten vorliegt.
Meines Erachtens könnten jedoch beide Klauseln, sowohl das „Besichtigungsrecht“ (das wie Sie schon schreiben viel zu ungenau formuliert ist) als auch das Rückkaufsrecht für den Fall „dass die Verkäuferin den Hund anderweitig verkaufen möchte“ unwirksam sein.
Sollte sich die Situation sich nicht mittlerweile entspannt haben, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht hinsichtlich des Hundes um nicht nur die Besuche und die Rückforderung abzuwehren, sondern notfalls auch mittels einer einstweiligen Verfügung oder ähnliches die Übergriffe zu unterbinden.
 

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