zurück zur Übersicht Wem gehören die Katzen Kinder 24.08.2021 von Martin R. Hallo, Vor 9 Jahren bin ich mit meinem nun ex-Freund zusammen gezogen und habe eine Katze mitgebracht, die ich aus dem Tierheim geholt habe. Vor vier Jahren ist besagte Katze mal entwischt und kam geschwängert zurück. Dann wurden die 2 Jungen kurz nach dem Einzug in eine neue gemeinsame Wohnung geboren. Nun nach vier Jahren in besagten Wohnung hat man mit mir schluss gemacht und ich bin ausgezogen. Alle 3 Katzen sind noch bei meinem nun ex-Freund und ich möchte sie alle drei abholen. Mein Ex möchte gerne eins der jungen behalten (Kater), ich möchte die Geschwister ungern trennen. Die Mutter möchte ich sowieso behalten, da ich sie aus dem Tierheim geholt habe. Meine Frage daher, gehören die Katzen-Jungen auch mir? Mein Name steht im Impfpass aller Katzen als Besitzer. Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Eigentum an den Kitten einer Katze, richtet sich nach dem Eigentum an der Mutterkatze, da die Kitten so genannte „Früchte“ der Katze im Sinne des §§ 953, 99, 90a BGB sind. Da Sie schreiben, dass Sie die Katze aus dem Tierheim geholte haben und Sie sie mit in die Beziehung gebracht haben, dürfte dies rechtlich nicht problematisch sein, sofern Sie nicht während Ihrer Beziehung etwas anders vereinbart hätten. Sollte er Ihnen die Herausgabe der drei Tiere verweigern müssten Sie ihn notfalls auf Herausgabe verklagen. Da solch ein Prozess jedoch sehr lange dauert, sollten Sie versuchen zunächst eine gütliche Lösung zu finden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Eigentum an den Kitten einer Katze, richtet sich nach dem Eigentum an der Mutterkatze, da die Kitten so genannte „Früchte“ der Katze im Sinne des §§ 953, 99, 90a BGB sind. Da Sie schreiben, dass Sie die Katze aus dem Tierheim geholte haben und Sie sie mit in die Beziehung gebracht haben, dürfte dies rechtlich nicht problematisch sein, sofern Sie nicht während Ihrer Beziehung etwas anders vereinbart hätten. Sollte er Ihnen die Herausgabe der drei Tiere verweigern müssten Sie ihn notfalls auf Herausgabe verklagen. Da solch ein Prozess jedoch sehr lange dauert, sollten Sie versuchen zunächst eine gütliche Lösung zu finden.