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Katzenbesitzer nach Trennung

von Sophie S.

Sehr geehrte Frau Fries, mein Ex Freund und ich haben uns im November letzten Jahres getrennt. Wir hatten uns im Jahr 2019 zwei Katzen von Privat nach Hause geholt. Diese beiden Katzen sind auch nur auf mich Angemeldet (Tasso und Tierarzt). Im September vor unserer Trennung haben wir noch eine Katze aufgenommen, welche ich unbedingt retten wollte, da diese auf der Straße gelebt hat und keinen Besitzer hatte. Freunde von uns haben uns gefragt, ob wir diese aufnehmen möchten, da der Winter kurz bevor stand. Mein Ex-Partner war von der Idee ganz und gar nicht begeistert, jedoch habe ich mich durchgesetzt und das Kitten aufgenommen. Angemeldet habe ich diesen dann bei Tasso auf uns beide. Aufgrund der Trennung ist er dann im Juni aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Alle drei Katzen sind bei mir verblieben, werden von mir versorgt, zum Tierarzt gebracht etc. Nach der Trennung habe ich die Katze auf mich umgemeldet. Da sich mein Ex Partner weder Finanziell noch persönlich um Ihn kümmert und Ihn damals auch gar nicht erst aufnehmen wollte. Ich sollte noch dazu sagen, dass ich nach der Trennung für 4 Wochen aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen bin um ein bisschen Abstand in die Sache zu bringen. Bei meinen Kontrollbesuchen im gemeinsamen Haus habe ich jedoch immer wieder den Schrecken erlebt, dass die Katzen nicht gefüttert wurden, die Klos komplett voll waren, kein Nassfuttermehr im Haus war etc. Auf dieses Verhalten habe ich Ihn dann auch im bei sein meiner Mutter hingewiesen. Ebenfalls habe ich Beweisfotos gemacht. Nachdem sich nichts an der Situation geändert hat, bin ich wieder in das gemeinsame Haus zurück gekehrt, um mich wieder vollumfänglich um die Katzen zu kümmern, die für mich natürlich wie Familienmitglieder sind. Nun zum eigentlichen Problem: Mein Ex wollte eine der beiden Katzen nun haben, welche wir gemeinsam zu uns geholt haben. Dies habe ich Ihm Verweigert. Nach einigen Wochen kam er nun mit dem Willen den dritten zu sich zu nehmen, da Ihm dieser laut seiner Aussage rechtlich zu steht, da dieser auf Ihn bei Tasso Registriert (ist). Dies habe ich jedoch geändert und auf mich umgemeldet, da er sich nicht gekümmert hat und auch kein Interesse daran hatte, Ihn damals bei uns aufzunehmen. Meiner Meinung nach, möchte er mir einfach nur nehmen, was mir wichtig ist. Denn erst möchte er die eine Katze und dann ganz plötzlich die andere. Da er bei seinen Eltern wieder eingezogen ist und diese bereits zwei Katzen haben, welche über 10 Jahre alt sind und dementsprechend auch so lange schon dort "Ihr Revier" haben, sehe ich dies ebenfalls als Problem. Dies hat mir auch das Tierheim und die Katzenhilfe auf nachfrage bestätigt. Alle 3 bei mir lebenden Katzen haben ca. das gleiche Alter und verstehen sich Prima. Jetzt eine Katze von Ihnen zu trennen und zu zwei völlig fremde Katzen welche mehr als 10 Jahre Altersunterschied haben zu setzten sehe ich absolut nicht im Sinne des Tieres gehandelt. Das das gemeinsame Haus verkauft wird und die drei sich an eine neue Umgebung gewöhnen müssen (Ich kaufe ein neues Haus) finde ich bereits Stress genug. Auf Ihre Nachricht freue ich mich ganz besonders!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie die Katzen bei sich, also in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der besseren Position, da Ihr Exfreund, wenn er eine Katze tatsächlich für sich beanspruchen will und dies nicht nur als Vorwand nutzt um eigentlich andere Konflikte mit Ihnen auszutragen, er die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste, wenn Sie keine der Katzen herausgeben. Allein das Argument, dass er bei TASSO als Halter eingetragen war, reicht dafür nicht aus.
Das Gericht würde im Streitfall zunächst die derzeitige Eigentumslage hinsichtlich dieser konkreten Katze, die er herausfordert, prüfen und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die von Ihnen geschilderten und festgehaltenen Zustände während Ihrer Abwesenheit und sowie die Bedenken, die gegen die Trennung der Tiere sprechen. Gerichte haben aufgrund Artikel 20 a GG den als Staatsziel statuierten Tierschutzgedanken bei ihren Entscheidungen zu beachten.
Anhand Ihrer Schilderung ist die Eigentumslage und damit die Erfolgsaussicht einer Herausgabeklage gegen Sie allerdings nicht zu beurteilen, da zu unterscheiden ist, ob es sich um eine der beiden ersten Katzen handelt oder die dritte später gegen seinen Willen und von Ihnen aufgenommene Katze. Des Weiteren schreiben Sie zwar, dass eigentlich Sie sich sowohl finanziell als auch tatsächlich allein um die Katzen kümmern und die Katzen auf Sie angemeldet sind, dies reicht allein eben nicht als ein verbindlicher Allein-Eigentumsnachweis aus.
Da die Prüfung der Eigentumslage sehr kompliziert ist und hierzu alle Einzelheiten bekannt sein müssen, sollten Sie sich spätestens, wenn sie sich anwaltlich vertreten lässt, auch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen.
 
 

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