zurück zur Übersicht Hund gestorben nach Biss 09.09.2021 von Silke Z. Mein Hund wurde am 18.8 .21 von einen grossen Hund gebissen, der dann in die Klinik musste und am 19.8 in der OP verstorben ist, es wurde der Versicherung des Verursacher gemeldet, die auch die Kosten von der Tierklinik übernommen hat , mein Hund kam 1200.00 € die Klinikkosten über 2500 Euro. Jetzt zu meiner Frage, weil ich möchte auch mein Hund ersetzt haben , darauf antwortete die Versicherung, das die Kosten von der Klinik teurer war als mein Hund, und deshalb kein Schadenersatz fürs Tier geben würde.. Deshalb möchte ich gerne wissen, ob es so rechtens ist dass sie nur die klinikkosten übernommen haben und nicht meinen Hund erstatten. Weil wenn nicht, möchte ich rechtliche Schritte einleiten, falls sie auch den Hund erstatten müssen. Vielen Dank im Voraus. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie Ihren Hund durch diesen tragischen Fall verloren haben. Da jedoch im Recht Emotionen keinen Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Hierzu zählen neben den Tierarztkosten auch der Wertersatz für Ihren verstorbenen Hund. Ob Sie jedoch einen Anspruch auf Ersatz des vollen Kaufpreises haben, hängt von den Einzelheiten ab, da in der Regel nur der so genannte „Marktwert“ ersetzt werden muss. Notfalls ist der Marktwert durch einen Sachverständigen zu ermitteln. Bei der Wertbestimmung kommt es u.a. auf die gefühlsmäßige Bindung des Halters zu dem Tier, das Alter und den Gesundheitszustand des Tieres vor der Verletzung an. Fordern Sie die Versicherung schriftlich auf, auch noch den vollen oder anteiligen Kaufpreis (abhängig von Ihrem konkreten Umständen) zu erstatten. Sollte die Versicherung sich weiterhin weigern, müssten Sie notfalls eine Klage gegen den Hundehalter (nicht gegen die Versicherung) erheben. Lassen Sie sich zuvor jedoch anwaltlich über die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenriskio eines Prozesses beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie Ihren Hund durch diesen tragischen Fall verloren haben. Da jedoch im Recht Emotionen keinen Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Hierzu zählen neben den Tierarztkosten auch der Wertersatz für Ihren verstorbenen Hund. Ob Sie jedoch einen Anspruch auf Ersatz des vollen Kaufpreises haben, hängt von den Einzelheiten ab, da in der Regel nur der so genannte „Marktwert“ ersetzt werden muss. Notfalls ist der Marktwert durch einen Sachverständigen zu ermitteln. Bei der Wertbestimmung kommt es u.a. auf die gefühlsmäßige Bindung des Halters zu dem Tier, das Alter und den Gesundheitszustand des Tieres vor der Verletzung an. Fordern Sie die Versicherung schriftlich auf, auch noch den vollen oder anteiligen Kaufpreis (abhängig von Ihrem konkreten Umständen) zu erstatten. Sollte die Versicherung sich weiterhin weigern, müssten Sie notfalls eine Klage gegen den Hundehalter (nicht gegen die Versicherung) erheben. Lassen Sie sich zuvor jedoch anwaltlich über die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenriskio eines Prozesses beraten.