zurück zur Übersicht Katze zugelaufen 22.09.2021 von Laura P. Sehr geehrte Damen und Herren, im Oktober 2012 ist meiner Mutter und mir eine Katze zugelaufen. Wir haben die Eigentümer dann über Sie (Tasso) auch ausfindig machen können. Wir haben dann mit denen gesprochen und sie hatten die Katze dann auch zwischendurch mal bei uns abgeholt, jedoch ist sie immer wieder zu uns gekommen und hat schließlich 9 Jahre bei uns gelebt. Letzte Woche Dienstag war die Katze dann auf einmal verschwunden. Donnerstag habe ich dann durch die Tochter von der Katzenbesitzerin erfahren, dass diese umgezogen ist und die Katze mitgenommen hat. Meine Mutter und ich sind dadurch am Boden zerstört und finden, dass nicht im Sinne des Tieres gehandelt wurde. Vielleicht haben Sie einen Rat. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie sich um das Wohl der Katze durch den Umzug sorgen und auch, dass Sie sich wahrscheinlich wie "bestohlen" fühlen. Da Sie die Katze zurückbekommen möchten, möchten Sie rechtlich gesprochen einen Herausgabeanspruch geltend machen. Ein solcher könnte z.B. aus Ihrem Eigentum an der Katze folgen, was hier jedoch trotz der langen Zeit wahrscheinlich nicht gegeben ist, da Sie zum einen die Eigentümer kennen und diese Ihnen nach Ihrer Schilderung immer wieder zum Ausdruck gebracht haben, dass sie das auch bleiben wollen. Die Mitnahme bei Umzug zeigt dies auch deutlich. Auch eine Ersitzung nach § 937 BGB läge (noch) nicht vor, da Sie die Katze zehn Jahre im redlichen Eigenbesitz haben müssten. Versuchen Sie daher eine gütliche Lösung zu finden, z.B. über die Zahlung eines Geldbetrages um im Gegenzug Alleineigentum an der Katze zu erhalten. Halten Sie die gefundene Lösung zu Beweiszwecken schriftlich fest, um zukünftige Streitigkeiten wegen unklarer Absprachen zu vermeiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie sich um das Wohl der Katze durch den Umzug sorgen und auch, dass Sie sich wahrscheinlich wie "bestohlen" fühlen. Da Sie die Katze zurückbekommen möchten, möchten Sie rechtlich gesprochen einen Herausgabeanspruch geltend machen. Ein solcher könnte z.B. aus Ihrem Eigentum an der Katze folgen, was hier jedoch trotz der langen Zeit wahrscheinlich nicht gegeben ist, da Sie zum einen die Eigentümer kennen und diese Ihnen nach Ihrer Schilderung immer wieder zum Ausdruck gebracht haben, dass sie das auch bleiben wollen. Die Mitnahme bei Umzug zeigt dies auch deutlich. Auch eine Ersitzung nach § 937 BGB läge (noch) nicht vor, da Sie die Katze zehn Jahre im redlichen Eigenbesitz haben müssten. Versuchen Sie daher eine gütliche Lösung zu finden, z.B. über die Zahlung eines Geldbetrages um im Gegenzug Alleineigentum an der Katze zu erhalten. Halten Sie die gefundene Lösung zu Beweiszwecken schriftlich fest, um zukünftige Streitigkeiten wegen unklarer Absprachen zu vermeiden.