zurück zur Übersicht Meine Katze 22.09.2021 von Cathleen K. Ich habe eine Frage, und zwar geht es um meine Katze Flecki, die ich einer anderen Person gegeben habe und ich mit dieser Person jetzt im Streit auseinander gegangen bin und sie aber meine Katze noch hat und sich nicht gut um meine Katze kümmert. Ich würde gerne meine Katze wieder haben wollen, aber diese Person gibt mir meine Katze nicht wieder zurück mit der Begründung, ich würde diese Katze nur als Druckmittel nehmen. Habe ich das Recht, meine Katze einfach so aus der Wohnung zu holen? Weil ich habe ja den Tierausweis bei mir. Würde mich freuen, wenn ich eine schnelle Antwort bekommen könnte. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung zu kurz und nicht eindeutig genug um sie zu beurteilen, da Sie schreiben, dass Sie die Katze an eine andere Person abgegeben haben, die die Katze auch noch hat, aber anderseits der Meinung sind, es sei Ihre Katze. Dreh- und Angelpunkt für die Beantwortung Ihrer Frage ist daher die Prüfung, was rechtlich mit der Übergabe an die Person passiert ist, entweder eine Eigentumsübereignung oder nur eine Verwahrung/Pflege. Da Sie für einen Herausgabeanspruch Ihre Alleineigentum nachweisen können müssen, müssten anhand der Details zu der Übergabe an die Dritte Person geklärt werden, ob Sie die Katze nur zur Pflege bzw. Verwahrung an die andere Person gegeben haben und ob Sie dies beweisen können. Leider ist der Tierausweises für die Katze für sich allein kein Eigentumsnachweis. Dies läßt sich nur anhand der Einzelheiten und möglicher Korrespondenz zwischen Ihnen und der Person zum Verbleib der Katze per WhatsApp, etc., der Frage wer nach der Übergabe die Kosten für die Katze (Futter, Tierarzt) getragen hat usw. bewerten lassen. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die Rechtslage und die Aussichten und Risiken eines einstweiligen Verfügungsverfahrens prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung zu kurz und nicht eindeutig genug um sie zu beurteilen, da Sie schreiben, dass Sie die Katze an eine andere Person abgegeben haben, die die Katze auch noch hat, aber anderseits der Meinung sind, es sei Ihre Katze. Dreh- und Angelpunkt für die Beantwortung Ihrer Frage ist daher die Prüfung, was rechtlich mit der Übergabe an die Person passiert ist, entweder eine Eigentumsübereignung oder nur eine Verwahrung/Pflege. Da Sie für einen Herausgabeanspruch Ihre Alleineigentum nachweisen können müssen, müssten anhand der Details zu der Übergabe an die Dritte Person geklärt werden, ob Sie die Katze nur zur Pflege bzw. Verwahrung an die andere Person gegeben haben und ob Sie dies beweisen können. Leider ist der Tierausweises für die Katze für sich allein kein Eigentumsnachweis. Dies läßt sich nur anhand der Einzelheiten und möglicher Korrespondenz zwischen Ihnen und der Person zum Verbleib der Katze per WhatsApp, etc., der Frage wer nach der Übergabe die Kosten für die Katze (Futter, Tierarzt) getragen hat usw. bewerten lassen. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die Rechtslage und die Aussichten und Risiken eines einstweiligen Verfügungsverfahrens prüfen zu lassen.