zurück zur Übersicht

Züchter verlangt Hund zurück

von Sarah M.

Hallo, ich hab leider ein kleines großes Problem.... Ich hab von einer Freundin Geld bekommen um ihr einen Welpen bei einem Züchter zu kaufen. Sie war auf Tour und konnte ihn nicht holen, wollte ihn aber unbedingt und ich wollte ihr einfach helfen. Also habe ich den Hund ihr geholt und im Vertrag stehe ich als Käufer drin. Sie hatte einen schweren Unfall, ich hab ihr den Hund geholt und wollte ihn in Pflege geben bis sie sich erholt hat, sie hat es aber leider nicht geschafft. Da ich einem Welpe einfach nicht gerecht werden kann in meiner Situation ist er auch weiterhin dort. Die Mutter meiner Freundin will den kleinen verkaufen, dummer Zufall ist dass der Züchter bei der Pflegefamilie war (die im Bilde sind) und jetzt sein Vorkaufsrecht möchte. Der Vertrag beinhaltet nichts derart (im Gegenteil mit kommt es mehr so vor alsob er sich aus allem raushalten will) und zudem will er nur die Hälfte des Kaufpreises zahlen. Wortgenau steht im Vertrag nach seinen, meinen und den Hundedaten : "Der Käufer hat das Tier besichtigt. Es wird verkauft wie besichtigt. Spätere Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz, Wandlung oder Minderung wegen äußerlich erkennbarer Mängel gegenüber dem Verkäufer sind ausgeschlossen. Der Verkäufer wird auch für spätere z.B innere Organe, Sinnesorgane, Gebäude, Fell, Charakter derzeit noch nicht erkannte Erbkrankheiten und PL beim Hund nicht haften und Gewährleisten) Der Käufer versichert die erforderlichen Kenntnisse über die entsprechende Tier-Haltung bzw. Aufzucht zu kennen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass das Tier bis zur vollständiger Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt. Per Übernahme träge der Käufer die volle Verantwortung für den Hund Der Käufer garantiert mir sich bestens um den Hund zu sorgen und taglich frisches Wasser und seine Futter-Ration zu geben und sich sehr liebevoll um das Tier zu kümmern Der Käufer bestätigt mir den Vertrag genau gelesen zu haben und akzeptiert den kauttertag und hat eine kopie davon erhalten" Das nichts davon drin steht hab ich ihm geschrieben, darauf meinte er er will vom Vertrag zurücktreten und schickte mir einen Screenshot in dem nicht artgerechte Haltung und falsche Angaben im Vertrag als Rücktrittsgrund genannt werden. Jetzt endlich zur Frage, kann er dass durchsetzen? Zum ersten, bei der Pflegestelle geht es ihm blendend. Er ist nicht allein, wird mit anderen Tieren gehalten und richtig versorgt. Zum zweiten, alle Daten sind korrekt angegeben, Name, Adresse, meinen Ausweis hat er bekommen... Ich steh genaugenommen nicht als 'Besitzer' sondern als Käufer drin (falls dies was aussagt?) Gekauft habe ich den Hund ja auch, danach ist er mein Eigentum. Er ist auch auf mich gemeldet. Ob ich ihn bei meiner Mutter unterbringe oder einer Freundin wäre ja nicht seine Sache, solange es dem Tier gut geht. Zumindest sehe ich dass so, oder liege ich falsch? Was könnte er sonst hervorbringen, damit er den Hund zurücknehmen kann? Oder gibt es da überhaupt etwas? Die Pflegestelle würde ihn weiter nehmen, für weniger als Kaufpreis aber mehr als die Hälfte. Außerdem würde jemand sogar mehr als den Kaufpreis bezahlen, die Mutter meiner Freundin tendiert darum zu letzterem, wobei ich nicht in Probleme geraten möchte (Androhung von Anwalt und Polizei gab es mir gegenüber schon) Hoffe innigst sie können mir da helfen Einen Anwalt oder so werde ich im Ernstfall eh aufsuchen, bis dahin möchte ich aber gern schlaflose Nächte haben und keine dauerangst. Danke

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich spreche Ihnen mein Beileid zum Tode Ihrer Freundin aus.
Ich bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort.
Da hier mehrere Beteiligte und mehrere Rechtsverhältnisse betroffen sind und die vielen Einzelheiten bekannt sein müssten (z.B. wann war der Kauf bzw. wie alt ist der Hund mittlerweile, haben Sie den Kaufpreis aus Ihrem eigenen Vermögen bestritten oder war es das Geld Ihrer Freundin, zahlen Sie die Hundesteuer selbst, wer zahlt für die Futter- und Tierarztkosten in der Pflegestelle etc.), ist leider an dieser Stelle keine Einschätzung möglich. Ganz im Gegenteil wird die Antwort Sie wahrscheinlich leider noch mehr verunsichern.
In Ihrem Fall könnten Sie als „Strohmann“ bzw. Strohfrau aufgetreten zu sein, so dass auf Seiten des Verkäufers entweder ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder ein Anfechtungsrecht wegen Täuschung vorliegen könnte. Der Verkäufer des Welpen hat sich entschieden Ihnen seinen Hund zu verkaufen, in dem Glauben, dass Sie ihn halten und behalten und ihm lebenslang ein Zuhause bieten. Wenn er gewusst hätte, dass sie lediglich die Durchgangsstation sind und weder Interesse noch die Möglichkeit haben, den Welpen zu behalten, hätte er Ihnen seinen Hund wahrscheinlich gar nicht verkauft. Dass Sie Ihren richtigen Namen und Ihre richtige Adresse angegeben haben, ändert daran erstmals nichts.
Sie schreiben, dass er seinen Rücktritt von dem Kaufvertrag erklärt hat, wobei der Wortlaut des Screenshots genauer geprüft werden müsste. Wenn dies rechtlich wirksam war (dies hängt wiederrum von den Einzelheiten ab), ist automatisch ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis zwischen Ihnen zustande gekommen und Sie beide sind verpflichtet, den Kaufvertrag „rückabzuwickeln“, vereinfacht gesagt, er muss Ihnen das Geld zurückgeben (ob in voller Höhe hängt u.a. vom Alter des Hundes ab) und Sie müssen ihm den Hund zurückgeben.
Da Sie jedoch schreiben, dass die Mutter Ihrer verstorbenen Freundin den Hund verkaufen will (also offensichtlich der Meinung ist hierzu berechtigt zu sein), ist zu prüfen, ob Sie das erworbene Eigentum an dem Hund bereits kurz nach dem Kauf auf Ihre damals noch lebende Freundin übertragen haben, so dass die Mutter als Erbin nun Eigentümerin des Hundes wäre. Dann könnten Sie dem Verkäufer den Hund nicht zurückgeben, könnten sich allerdings schadenersatzpflichtig gemacht haben.
Da Ihnen bereits mit einer Anzeige und dem Einschalten eines Rechtsanwalts gedroht wurde, sollten Sie sich am besten bereits jetzt mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, die komplizierte Rechtslage und das sinnvolle weitere Vorgehen prüfen lassen, spätestens jedoch wie Sie schon schreiben, wenn es ernst wird.
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung