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Tierübereignungsvertrag & neues Zuhause / Weitergabe an Dritte

von Sara O.

Guten Tag liebes Tasso Team, ich wende mich mit folgendem Anliegen an Sie: ich habe im November 2019 aus einem Tierschutzverein eine Katze geholt. Nun ist es so, dass sich meine Erstkatze mit dieser Katze langfristig nicht vertragen hat. In Abstimmung und mit Zustimmung vom Tierheim habe ich mich auf die Suche nach einem neuen Zuhause begeben. Nach langer Zeit ist dieses endlich gefunden. Mir geht es nun darum, wer mit wem einen Vertrag machen muss, welche Rechte das Tierheim mir gegenüber hat und welche Pflichten ich habe bzw. auch die dritte Partei ggü. dem Tierschutzverein. Auf meinem Vertrag steht 'Tierübereignungsvertrag' und ich werde als 'Erwerberin' bezeichnet. Im Vertrag selbst sind keine Zahlungsmodalitäten festgesetzt, ich habe aber eine Quittung erhalten mit dem Betreff 'Vermittlung Katze M.' und dem entsprechenden gezahlten Betrag (70€). Weiterhin gibt es einen Paragraphen, er lautet 'Vertragsstrafe': "Der Erwerber verpflichtet sich für den Fall des schuldhaften, erheblichen Verstoßes gegen seine aus diesem Vertrag übernommenen Pflichten, das Tier artgerecht zu pflegen, zu halten oder bei der Weitergabe des Tieres an Dritte ohne Zustimmung des Tierschutzvereins zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500 €." Ich habe dem Tierheim mitgeteilt, dass nach langer Suche nun ein Zuhause gefunden ist und ich um die Zustimmung zur Weitergabe des Tieres an Dritte bitte. Daraufhin erhielt ich die Nachfrage, ob ich etwas über das neue Zuhause und dessen Kontaktdaten weitergeben kann, damit der Tierschutzverein mit eben dieser dritten Partei einen Vertrag schließen kann. Ist das in Ordnung so? Welche Rechte hat hier der Tierschutzverein, Daten des Dritten zu erfahren bzw. sogar das Anrecht, mit der dritten Partei selbst einen Vertrag über eben diese Katze zu schließen? (Die Übergabe erfolgt von mir an die dritte Partei, ohne Zwischenstopp/-aufenthalt im Tierschutzverein.) Ich bin momentan der Annahme, dass mit meinem Tierübereignungsvertrag der Besitz und das Eigentum des Tieres an mich übertragen worden ist und das Tierheim einer Weitergabe an Dritte nur zustimmen muss. Der Vertrag über die Weitergabe erfolgt dann zwischen mir und der dritten Partei. Was ist richtig und wie sollte ich mich hier verhalten? Ich bedanke mich ganz herzlich für das Lesen dieses Textes und freue mich auf eine Antwort. Freundliche Grüße aus Leipzig 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist ungewöhnlich, dass in Ihrem Tierschutzvertrag die Worte „Übereignung“ und „Erwerberin“ verwendet werden, da dies für einen Kaufvertrag spricht, was Tierschutzvereine in der Regel gerade vermeiden wollen.
Legt man einen Kaufvertrag zugrunde, sind Sie Eigentümerin der Katze geworden und könnten selbst mit Dritten einen neuen Kaufvertrag schließen. Ob sich aus Ihrem Vertrag mit dem Tierschutzverein irgendwelche Pflichten im Bezug auf diesen neuen Vertrag ergeben, müsste allerdings anhand des gesamten Tierübereignungsvertrag geprüft werden.
Anhand des Vertragstextes ist zunächst zu prüfen, welche konkreten Vorgaben zur Abgabe an Dritte dort enthalten sind, ob diese überhaupt wirksam sind und ob Sie diesen Vorgaben bereits genüge getan haben. Im zweiten Schritt ist zu prüfen, ob die Vertragsstrafenklausel überhaupt wirksam ist.
Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf mit dem Tierübereignunsvertrag und der Korrespondenz mit dem Tierschutzverein zur Weitervermittlung an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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