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Hundesteuer

von Sabrina J.

Meine Mutter und ich leben in einer WG. Sie hat sich einen Hund angeschafft. (Alle Papiere laufen über sie.) Sie bezieht eine Grundsicherung. Steht ihr trotzdem eine Ermäßigung zu, oder muss ich jetzt für den Hund bezahlen, den ich nicht wollte und mit dem ich nichts zu tun habe. Vielen Dank für eine Antwort. Mit freundlichen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ausschlaggebend ist die Hundesteuersatzung der Stadt Bonn, die die Hundesteuerpflichtigkeit nicht an das Eigentum an dem Hund anknüpft sondern an die Aufnahme im eigenen Interesse oder im Interesse der Haushaltsangehörigen in den Haushalt, so § 1 der Satzung. Nach § 4 der Satzung kann ein Antrag auf Steuerermäßigung gestellt werden, die Voraussetzungen sind in § 5 der Satzung zu finden. Da dort nichts zu der von Ihnen beschriebenen Situation zu finden ist und Sie schreiben, dass Sie mit dem Hund „nichts zu tun haben“ und ihn nicht wollten, könnte der Fall der „Aufnahme -nur- im eigenen Interesse Ihrer Mutter vorliegen.
Ihre Mutter sollte daher einen entsprechenden Antrag bei der Stadt Bonn stellen. Sollte die Stadt den Antrag auf Ermäßigung ablehnen, mit der Begründung, dass Sie ebenfalls im Haushalts leben und Sie keine Grundsicherung beziehen, könnten Sie dagegen innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Dies können Sie entweder selbst oder wenden sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, gern auch an mich, da ich in diesem Jahr ein Gerichtsurteil gegen die Stadt Essen und einen rechtswidrigen Passus in deren Hundesteuersatzung erstritten habe.

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