zurück zur Übersicht Hunde Spiel - Beißerei 10.11.2021 von Guido H. Ich habe eine Frage und vielleicht kann mir jemand helfen. Mein Hund hatte eine Außeinandersetzung mit einem anderen Hund. Hier würde ich gerne wissen was Sie dazu sagen Angefangen hat es wie folgt: Mein hund war an der Leine. Der andere Hund nicht. Der andere Hund ist zu meinem Hund gekommen und sie wollten spielen. Ich hatte zumindest diesen eindruck. Also habe ich meinen Hund dann von der Leine gelassen. Nach kurzer zeit wurde aus dem spielen dann aber eine beißerei. Nachdem wir die Hunde getrennt hatten, wurden die Personalien ausgetauscht um im fall eines Falles miteinander kommunizieren zu können. Leider wurde mein Hund dabei verletzt so das ich zum Tierarzt musste. Ich habe nun kosten von knapp 200 Euro gehabt. Ich habe den anderen Hundebesitzer angeschrieben aber dieser sagt das er nicht zahlen würde weil ich die Leine gelöst habe von meinem Hund und damit mein Einverständnis gegeben habe. Somit müsse ich damit rechnen das sowas passiert und daher müsse ich nun die kosten selbst tragen Bleibe ich nun auf den kosten Sitzen oder wie läuft das? Ich hoffe mir kann da jemand helfen und sagen was ich nun machen kann. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzliches vorweg. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt, sondern wie hier, nur mittelbar hervorgerufen hat. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem konkreten Fall bedeutet dies im ersten Schritt, dass der andere Hundehalter für die Bissverletzung, die sein Hund Ihrem Hund zugefügt hat und die Tierarztkosten, die dadurch entstanden sind, haften muss. Im zweiten Schritt müsste geprüft werden, ob Sie ein mögliches Mitverschulden trifft wegen des Ableinens bzw. im Verhalten Ihres Hundes und wenn ja wie hoch dieser Mitverschuldensanteil wäre. Dies wird in der Regel in Quoten ausgedrückt, also 50/50, 70/30 usw. Eine 100%tige Mitschuld Ihrerseits ergibt sich jedoch meines Erachtens aus Ihrer Schilderung nicht. Da die individuelle Bewertung jedoch von den vielen Einzelheiten Ihres Falles abhängt, ist dies an dieser Stelle leider nicht möglich. Fordern Sie den Hundehalter schriftlich unter Verweis auf § 833 BGB auf, den Ihnen entstandenen Schaden zu ersetzten, fügen Sie die Rechnungen bei und setzten ein konkretes Datum als Zahlungsfrist. Sollte er sich weiterhin weigern den Schaden zu ersetzen oder den Fall an seine Versicherung abzugeben, könnten Sie sich über die weiteren rechtlichen Schritte anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzliches vorweg. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt, sondern wie hier, nur mittelbar hervorgerufen hat. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem konkreten Fall bedeutet dies im ersten Schritt, dass der andere Hundehalter für die Bissverletzung, die sein Hund Ihrem Hund zugefügt hat und die Tierarztkosten, die dadurch entstanden sind, haften muss. Im zweiten Schritt müsste geprüft werden, ob Sie ein mögliches Mitverschulden trifft wegen des Ableinens bzw. im Verhalten Ihres Hundes und wenn ja wie hoch dieser Mitverschuldensanteil wäre. Dies wird in der Regel in Quoten ausgedrückt, also 50/50, 70/30 usw. Eine 100%tige Mitschuld Ihrerseits ergibt sich jedoch meines Erachtens aus Ihrer Schilderung nicht. Da die individuelle Bewertung jedoch von den vielen Einzelheiten Ihres Falles abhängt, ist dies an dieser Stelle leider nicht möglich. Fordern Sie den Hundehalter schriftlich unter Verweis auf § 833 BGB auf, den Ihnen entstandenen Schaden zu ersetzten, fügen Sie die Rechnungen bei und setzten ein konkretes Datum als Zahlungsfrist. Sollte er sich weiterhin weigern den Schaden zu ersetzen oder den Fall an seine Versicherung abzugeben, könnten Sie sich über die weiteren rechtlichen Schritte anwaltlich beraten lassen.