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Aggressiver Hund

von Amastasia W.

Guten Tag. Wir haben folgendes Problem. Unsere direkte Nachbarn besitzen 2 Hunde die wir von klein auf kennen. Der erste ist wirklich sehr freundlich und mag sehr alle Kinder. Die zweite kam letztes Jahr. Vor ca 7-8 Monaten habe wir das erste mal mitbekommen, dass der 2 Hund aggressiv gegen über anderen Hunden, die vorbeigekommen reagiert. Dann kam es zu ersten Vorfall. Die ist über den Zaun gesprungen und hat ein Hund attackiert. Zum Glück hat es mein Mann gesehen und hat sofort reagiert. Mittlerweile wissen wir , dass es schon mehrmals vorgekommen ist und auch das es schon was ernstes passiert ist, da die Besitzer 400 Euro Tierarzt kosten für anderen Hund übernommen haben. Gestern Abend kamen wir nach Hause und sie hat uns angebellt, ich dache die springt gleich über, weil sie echt aggressiv gebellt hat. Wir haben kleines Kind, unsere Tochter spielt oft im Garten. Ich habe jetzt auch Angst, das der Hund rüber springen kann. Ich bin echt überfragt. Die Besitzer reagieren nicht wirklich drauf und belächeln es. Die beziehen sich drauf , das sie eine Versicherung haben. Vielen Hundebesitzer gehen schon hier gar nicht vorbei, da die Angst um ihre Hunde haben aber keiner macht was da die keine Lust auf Streit haben. Haben sie vielleicht ein Tipp was wir machen können. Ich danke im Voraus

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe, dass Sie Sorge haben, dass die Hündin auch in Ihren Garten springen wird. Da ein Gespräch mit den Halter leider keinen Erfolg gebracht hat und die Halter offenbar die Verletzung anderer Hunde und Kinder(?) billigend in Kauf nehmen, weil für die finanziellen Folgen hieraus eine Haftpflichtversicherung besteht, ist befremdlich. Unabhängig davon, ob Sie einen rechtlichen Anspruch auf das Verhindern des Überspringen des Zaunes in Ihrem Garten, haben, müssen Sie diesen gerichtlich geltend machen, was in der Regel lange dauert. Wenn Sie daher die Möglichkeit haben, Ihr Grundstück selbst vor der Hündin zu sichern oder je nach Gegebenheit einen Sichtschutz anzubringen, falls dies hilfreich wäre, sollten Sie dies tun. Zu überlegen ist, ob Sie mögliche Kosten dafür von den Nachbarn erstattet bekommen könnten, was jedoch nicht unproblematisch ist.
Da Sie in Rheinland-Pfalz leben, könnte es sich um eine „gefährliche Hündin“ im Sinne des § 1 Absatz 1 LHundG RP handeln, was durch das zuständige Ordnungsamt geprüft werden könnte. Sollte die Gefährlichkeit festgestellt werden, würde neben den vielen gesetzlichen Auflagen auch die Pflicht aus § 4 Absatz 1 LHundG gelten, wonach die Halter dann verpflichtet wären, den Garten ausbruchsicher zu gestalten:
„1) Gefährliche Hunde sind so zu halten, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden. Sie sind insbesondere in sicherem Gewahrsam zu halten.“
Hilfreich wäre es, wenn sich alle Betroffenen und Geschädigten daher an die Behörde wenden.
Da es sich um Ihre direkten Nachbarn handelt und sich aus solchen Sachverhalten nicht selten regelrechte Nachbarschaftskriege ergeben, versuchen Sie eine gütliche Lösung zu finden, z.B. unter Einschaltung der zuständigen Schiedsperson, die Sie im Rathaus erfragen können.
 

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