zurück zur Übersicht Nachbarschaftstreit wegen Freigängerkatze 18.11.2021 von Susanne K. Hallo Frau Fries, wir haben folgendes Problem mit unseren Nachbarn. Wir haben eine Strafanzeige erhalten, weil unser Kater die Nachbarin angegriffen haben soll. Zur Vorgeschichte: Unser Kater, 3 J.., ist ein Freigänger. Unsere Nachbarn haben ebenfalls zwei Freigängerkatzen. Nun gibt es schon seit dem Sommer Ärger, weil unser Kater angeblich die Katzen der Nachbarn angreift. Wir selbst haben einen solchen Angriffs nie gesehen. Gesehen oder vielmehr gehört haben wir dieses Gegenübersitzen und anknurren oder -jaulen. Für mich ist es ein typisches Revierverhalten und von Verletzungen der Nachbarskatzen wurde uns nie berichtet, also keine Tierarztbesuche aufgrund Verletzungen durch unseren Kater. Also gehe ich davon aus, dass die Katzen nie ernsthaft verletzt wurden. Die Nachbarn machten dann Gebrauch von großen Wasserpistolen, um unseren Kater vom Grundstück zu verscheuchen. Außerdem wurde die Forderung gestellt, unseren Freigänger bis 20 Uhr drinnen zu lassen. Mein Vorschlag, feste Uhrzeiten für den Freigang der Katzen zu vereinbaren, wurde abgelehnt mit der Begründung, dass sie ihre Katzen rein und rauslassen möchten ohne Einschränkungen. Kurz gesagt, es ging nicht, den Kater für so lange Zeit drinnen zu halten. Da haben wir ihn mal um 19 Uhr oder 18 Uhr rausgelassen und irgendwann konnte er wieder rein und raus, wie er wollte. Und so ging der Streit von vorne los. Jetzt haben diese Strafanzeigen bekommen. Die Nachbarin behauptet, von unserem Kater aus dem Nichts angegriffen worden zu sein, was ich bezweifle. Ich denke, er hat sich gewehrt. Sie war am selben Tag im Krankenhaus zur Behandlung. Soweit ich weiß, war sie zu der Tatzeit alleine im Garten. Ihr Mann war zu der Zeit nicht zu Hause. Wir sollen nun innerhalb einer Frist Stellung nehmen. Was raten Sie uns ? Sollen wir keine Angaben machen und abwarten, was passiert. Ich muss zu diesem Fall auch noch folgendes klarstellen: Unser Kater ist in der Nachbarschaft bekannt. Er nicht aggressiv und hat sonst niemanden angegriffen. Die Leute können ihn streicheln etc. Er war auch in einer Katzenpension mit anderen Katzen, auch dort gab es keinen Vorfall, weder mit der Katzenpflegerin als auch mit den anderen Katzen. Wie sind wir rechtlich gestellt. Im Voraus vielen Dank und Mir freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass Sie ein Schreiben von der Polizei erhalten haben und ein Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wurde. Sie sollten nicht selbst antworten, sondern einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen, damit zunächst Akteneinsicht beantragt werden kann und dann nach Prüfung des Akteninhalts gezielt Stellung genommen werden kann. Daneben sollte aber auch überlegt werden, wie der nun schon seit längerem andauernde Nachbarschaftsstreit möglichst gütlich beigelegt werden kann, um weitere Eskalationsstufen und einen regelrechten Nachbarschaftskrieg zu Gunsten aller Beteiligten Menschen als auch Tiere zu beenden, z.B. mit Hilfe eines Mediators oder des örtlich zuständigen Schiedsamtes.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass Sie ein Schreiben von der Polizei erhalten haben und ein Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wurde. Sie sollten nicht selbst antworten, sondern einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen, damit zunächst Akteneinsicht beantragt werden kann und dann nach Prüfung des Akteninhalts gezielt Stellung genommen werden kann. Daneben sollte aber auch überlegt werden, wie der nun schon seit längerem andauernde Nachbarschaftsstreit möglichst gütlich beigelegt werden kann, um weitere Eskalationsstufen und einen regelrechten Nachbarschaftskrieg zu Gunsten aller Beteiligten Menschen als auch Tiere zu beenden, z.B. mit Hilfe eines Mediators oder des örtlich zuständigen Schiedsamtes.