zurück zur Übersicht Tierheim verbietet im Übernahmevertrag das Ummelden des Tieres bei Tasso 30.11.2021 von Birgit Z. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben vor kurzem eine Katze aus dem Tierheim adoptiert. Im Übernahmevertrag steht, dass wir das Tier nicht bei Tasso auf unseren Namen ummelden dürfen. Begründet wurde die Klausel damit, dass eventuelle Vorbesitzer nicht herausfinden können wo das Tier nun zuhause ist und fals es entläuft es auf jeden Fall wieder ins Tierheim gebracht wird. Wir fragen uns nun , wie ein Vorbesitzer dies über Tasso herausfinden kann und natürlich wollen wir auch als Halter eingetragen sein. Wie ist hierzu die Rechtslage? Kann das Tierheim uns das ummelden tatsächlich verbieten? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst ein paar grundsätzliche Informationen vorweg. Im deutschen Vertragsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (jeder kann entscheiden, ob er den jeweiligen Vertrag abschließt oder nicht). Es stand daher sowohl der Tierheim frei, ob es mit Ihnen einen Tierschutzvertrag zu seinen Bedingungen abschließen möchte, so wie es ebenso Ihnen frei stand, den Tierschutzvertrag mit dieser Klausel abzuschließen oder eben nicht, wenn Ihnen der Inhalt des Vertrages nicht zusagt oder wenn das Tierheim nicht bereit war, die von Ihnen beanstandeten Vertragsklauseln zu streichen oder umzuformulieren. Überraschend war diese Klausel nach Ihrer Schilderung auch nicht, da sie mit Ihnen besprochen wurde. Allerdings ist das Argument, dass „eventuelle Vorbesitzer“ die jetzigen Halter nicht erfahren sollen/dürfen, fraglich. Zum einen ist dies aufgrund der Datenschutzbestimmungen ohnehin nicht so ohne weiteres möglich und zum anderen könnte dies eventuell ein Hinweis darauf sein, dass es sich um Fundtier handelt könnte. Haben beide Parteien dann freiwillig den Vertrag abgeschlossen, gilt für abgeschlossene Verträge dann der Grundsatz der Vertragstreue („Verträge sind einzuhalten“). Daher haben Sie als neue Katzenhalterin sich grundsätzlich an den mit dem Tierheim geschlossenen Vertrag zu halten. Allerdings mit dem Einschränkung, dass man sich nicht an unwirksame Klauseln halten muss, selbst man sie unterschrieben hat. In Ihrem Falle müsste der gesamte Vertragstext eingesehen werden, um zu prüfen, ob sich das Tierheim (wie üblich) einen lebenslangen Eigentumsvorbehalt an der Katze vorbehalten hat oder ob das Eigentum ausdrücklich auf Sie übergegangen ist. Im Falle eines Eigentumsvorbehaltes gibt es leider widersprüchliche Gerichtsurteile, die einen sehen in Tierschutzverträgen Kaufverträge und einen Eigentumsübergang, die anderen gehen von einem atypischen Verwahrvertrag aus und halten den Eigentumsvorbehalt für wirksam. Wie das für Ihren Fall zuständige Gericht entscheiden würde, ist daher nicht absehbar. Unabhängig davon, ist anhand des Vertragstextes zu prüfen, ob bzw. welche Konsequenzen für einen Verstoß gegen diese Klausel in dem Vertrag vorgesehen sind und ob diese überhaupt wirksam formuliert ist. Wenden Sie sich daher mit dem Vertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst ein paar grundsätzliche Informationen vorweg. Im deutschen Vertragsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (jeder kann entscheiden, ob er den jeweiligen Vertrag abschließt oder nicht). Es stand daher sowohl der Tierheim frei, ob es mit Ihnen einen Tierschutzvertrag zu seinen Bedingungen abschließen möchte, so wie es ebenso Ihnen frei stand, den Tierschutzvertrag mit dieser Klausel abzuschließen oder eben nicht, wenn Ihnen der Inhalt des Vertrages nicht zusagt oder wenn das Tierheim nicht bereit war, die von Ihnen beanstandeten Vertragsklauseln zu streichen oder umzuformulieren. Überraschend war diese Klausel nach Ihrer Schilderung auch nicht, da sie mit Ihnen besprochen wurde. Allerdings ist das Argument, dass „eventuelle Vorbesitzer“ die jetzigen Halter nicht erfahren sollen/dürfen, fraglich. Zum einen ist dies aufgrund der Datenschutzbestimmungen ohnehin nicht so ohne weiteres möglich und zum anderen könnte dies eventuell ein Hinweis darauf sein, dass es sich um Fundtier handelt könnte. Haben beide Parteien dann freiwillig den Vertrag abgeschlossen, gilt für abgeschlossene Verträge dann der Grundsatz der Vertragstreue („Verträge sind einzuhalten“). Daher haben Sie als neue Katzenhalterin sich grundsätzlich an den mit dem Tierheim geschlossenen Vertrag zu halten. Allerdings mit dem Einschränkung, dass man sich nicht an unwirksame Klauseln halten muss, selbst man sie unterschrieben hat. In Ihrem Falle müsste der gesamte Vertragstext eingesehen werden, um zu prüfen, ob sich das Tierheim (wie üblich) einen lebenslangen Eigentumsvorbehalt an der Katze vorbehalten hat oder ob das Eigentum ausdrücklich auf Sie übergegangen ist. Im Falle eines Eigentumsvorbehaltes gibt es leider widersprüchliche Gerichtsurteile, die einen sehen in Tierschutzverträgen Kaufverträge und einen Eigentumsübergang, die anderen gehen von einem atypischen Verwahrvertrag aus und halten den Eigentumsvorbehalt für wirksam. Wie das für Ihren Fall zuständige Gericht entscheiden würde, ist daher nicht absehbar. Unabhängig davon, ist anhand des Vertragstextes zu prüfen, ob bzw. welche Konsequenzen für einen Verstoß gegen diese Klausel in dem Vertrag vorgesehen sind und ob diese überhaupt wirksam formuliert ist. Wenden Sie sich daher mit dem Vertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.