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Hund ohne Kaufvertrag

von Janine H.

Habe einen Hund (Mischling) von einer Bekannten aufgenommen (ihr Freund ist der Besitzer des Hundes, dieser sitzt für drei Jahre in Haft) ich kümmere mich jetzt schon ein ganzes Jahr um den Hund, habe ihn bei Tasso auf meinen Namen angemeldet, Ihn versichern lassen und bei der Stadt angemeldet. Auch beim Tierarzt vorgestellt, impfen lassen und kastriert. Ich besitze auch den Impfausweis, andere Papiere gibt es leider nicht. Nun stellt sich mir die Frage, kann der Besitzer seinen Hund wieder zurückverlangen. Ich vermute, dass er in Besitz eines Kaufvertrages ist. Wie kann ich sicher stellen, dass der Hund mein Eigentum ist? Wäre sehr nett, wenn sie mir dabei helfen könnten. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Anhand Ihrer Schilderung nehme ich an, dass Sie bei der „Übernahme“ des Hundes vor über einem Jahr von den Umständen wußten, also dass der Hund dem Freund Ihrer Bekannten gehört und der Hund für die Zeit dessen Inhaftierung bei ihr in Pflege war.
Auch wenn Sie alle Kosten tragen, ergeben sich auf dieser Grundlage jedenfalls aus Ihrer kurzen Schilderung dann keine Anhaltspunkte dafür, dass sein Eigentum auf Sie übergegangen ist, so dass der Herr nach wie vor der Eigentümer des Hundes wäre und ihn herausverlangen könnte.
Um dies zu verhindern, müsste er Ihnen rechtlich gesprochen sein Eigentum an dem Hund übereignen, entweder durch einen Verkauf oder durch eine Schenkung. Zur Sicherheit und Beweisbarkeit sollte dies auch schriftlich festgehalten werden.
 

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