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Ex will Hund nicht mir geben.

von Michael S.

Ich und mein Expartner haben uns gemeinsamen einen Hund zugelegt. Nach der Trennung haben wir erstmal beschlossen, dass er vorübergehend bei Ihm bleibt, damit ich mir in Ruhe eine neue Wohnung suchen kann und mich in meinem neuen Job einarbeite. Nachdem dies alles erfolgt war, weigerte sich mein Ex mir den Hund nun zu übergeben. Er hat Ihn mitlerweile unter seinem Namen in der Stadt angemeldet. Bei Tasso ist er aber über meine Adresse jetzt gemeldet, da ich hier die Zugangsdaten haben und ich erfahren habe, dass er schon 2 mal abgehauen ist (hat Grundstück und lässt gartentor sehr oft offen) Einen Kaufvertrag gibt es leider nicht. Hab aber Kontakt zum Verkäufer. Kann man da rückwirkend einen Kaufvertrag machen und gehört der Hund dann mir? Was kann ich dagegen tun, ausser vielleicht einen Anwalt einzuschalten oder bleibt mir nichts anderes möglich?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt.
 
Da Sie den Hund nicht bei sich haben, also nicht in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der schlechteren Position, da Sie Ihren Expartner, wenn er sich weiterhin weigert, auf Herausgabe des Hundes verklagen müssen.
 
Das Gericht würde dann zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Um einen Herausgabeanspruch zu haben, müssten Sie u.a. beweisen können, dass Sie auch nach der Trennung und dem Zurücklassen des Hundes jetzt Alleineigentümer des Hundes sind. Entscheidend wird unter anderem sein, dass Sie den Hund zunächst bei der Trennung einvernehmlich bei ihm belassen haben und was genau Sie hierüber miteinander vereinbart haben, also ob Sie damit Ihr Eigentum bzw. Ihren Eigentumsanteil auf Ihren Expartner übereignet haben könnten oder ob nur eine Pflege vereinbart wurde und ob Sie dies irgendwie beweisen können.
 
Da die Prüfung der Eigentumslage sehr kompliziert ist und hierzu alle Einzelheiten bekannt sein müssen, ist dies an dieser Stelle nicht möglich. Davon einen Zeugen zu einer Falschaussage bzw. zur nachträglichen Ausstellung eines Schriftstückes zu bitten, das einen anderen Inhalt hat als mündlich vereinbart, um dies dann in einem Prozess als Beweis vorzulegen, rate ich dringend ab.
 
Fordern Sie Ihren Expartner zu Beweiszwecken schriftlich auf, Ihnen innerhalb von einer Woche den Hund zurückzugeben. Setzten Sie ein konkretes Herausgabedatum ein und kündigen weitere Schritte an, sollte er die Frist verstreichen lassen.
 
Sollten Sie sich nicht gütlich einigen oder sollte er Ihnen den Hund nicht freiwillig zurückgeben geben, sollten Sie sich anwaltlich über die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko beraten lassen.

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