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Kaufvertrag/ Zuchtvertrag

von Nina E.

Sehr geehrte Frau Fries, wir haben am 28.08.20 eine wunderbare Labradoodle Hündin gekauft. Wir haben uns bewusst dazu entschieden dieses tolle Tier über die Verkäuferin zur Zucht freizugeben da es viel zu viele illegale Hinterhofzüchter gibt kranke Tiere "produzieren" und verkaufen. Unser Hund wurde uns als gesunde Hündin verkauf mit dem Hinweis auf hervorragende Elterntiere ohne Vorerkrankungen. Nun ist es leider so, dass sie an diversen Lebensmittelunverträglichkeiten leidet und mit starkem Sodbrennen, Erbrechen, Durchfall und sehr starken Ohrenentzündungen reagiert. Zusätzlich humpelt sie seit einem Jahr nach dem spielen im Garten. ED und HD sind geröntgt worden und in Ordnung. Die Schulter wurde dabei ebenfalls begutachtet und als gezerrt eingestuft...dies ist allerdings bereits Mitte letzten Jahres festgestellt worden und nach wie vor sehr einschränkend für uns alle. Meine Frage lautet: Können wir aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen von der Zucht mit unserem Hund Abstand nehmen? Ich habe große Scheu davor einen kranken Hund zu vermehren... dann sind wir nicht deutlich verantwortungsbewusster als die erwähnten Hinterhofzüchter. Anbei sende ich Ihnen einen Auszug aus unserem Kaufvertrag- alle Rechtschreibfehler und Fehler im Satzbau habe ich aus dem Vertrag übernommen. -Die Parteien haben eine Vereinbarung getroffen. Für den oben genannten Welpen, behält die Züchterin das Zuchtrecht, dieses beinhaltet den kompletten Erlös des Wurfs. Vereinbart wird, dass die Hündin für maximal 3 Wurfe an die Züchterin ausgehändigt wird. Die Hündin verbringt die Zeit bei der Züchterin. In der Zeit wo die Hündin bei der Züchterin ist, werden unvorhersehbare kosten, wie ein nötiger Kaiserschnitt und von der Züchterin übernommen.Die Kosten für Entwurmungen, Futter und Unterbringung tierärztliche Untersuchung die den Wurf betreffen sind vom Züchter zu tragen .Die Kosten können nicht dem Verkäufer zu Lasten gelegt werden. Nach der Entwöhnung, also frühestens mit der achten Woche der Welpen ist der Hund unverzüglich, an die oben genannte Käuferin auszuhändigen. Nach der erfolgreichen Zucht. Oder auch sollte die Züchterin an einem Wurf keine Interesse haben. zum Beispiel weil der Hund sich nicht Positive entwickelt hat, verpflichtet sich der Käufer die Hündin unverzüglich kastrieren zu lassen. Die Kosten übernimmt der Käufer. Nach erfolgter Kastration geht das Eigentum des Hundes zum Käufer über. Der Kaufpreis beträgt 2800 Euro, es wird ein vorläufiger reduzierte Kaufpreis von 2300 Euro Vereinbart. Sollten sich allerdings die Hündin nicht als Zuchttier eignen, wäre der komplette Kaufpreis fällig. Dieses ist unverzüglich auf das Konto der Züchterin zu überweisen. Es gibt keine mündliche Absprachen. Die Parteien sind sich einig dass das Zuchtrecht ausschließlich bei der Züchterin liegt. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Rückmeldung. Herzliche Grüße  

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da dieser Service keine individuelle Vertragsprüfung umfasst, hier ein paar grundsätzliche Informationen.
 
Im deutschen Vertragsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (jeder kann entscheiden, ob er den jeweiligen Vertrag abschließt oder nicht). Es stand daher sowohl der Züchterin frei, ob sie mit Ihnen einen Vertrag zu ihren Bedingungen (mit eben jenen Klauseln) abschließen möchte, so wie es Ihnen ebenso freistand den Vertrag in dieser Form abzuschließen oder eben nicht. Haben beide Parteien dann freiwillig den Vertrag abgeschlossen, gilt für abgeschlossene Verträge dann der Grundsatz der Vertragstreue („Verträge sind einzuhalten“).
 
Eine wichtige Einschränkung gilt hierbei jedoch, dass man sich nicht an unwirksame Vertragsbestandteile halten muss, was in Ihrem Fall hilfreich sein könnte, da zweifelhaft ist, ob die wiedergegebenen Klauseln tatsächlich wirksam sind. Enthält der Kaufvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des BGB ist eine Vertragsklausel u.a. dann unwirksam, wenn sie zum Nachteil des Käufers ist, wenn sie überraschend ist oder wenn von gesetzlichen Regelungen abgewichen werden soll. So ist z.B. ein Betretungsrecht der Wohnung zugunsten des Verkäufers, ein lebenslanges Besuchsrecht und eine generelle Kastrationspflicht  unwirksam.
Da ich Ihre Bedenken diese Hündin nicht in die Zucht zu geben verstehe, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um dem gesamten Vertrag vorlegen und prüfen zu lassen. Dies sollten Sie unbedingt vor einer Absage an die Züchterin tun, da Sie anscheinend laut Vertrag gar kein Eigentum an der Hündin erworben haben und zu prüfen ist, ob und welche Folgen dies haben könnte.

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