zurück zur Übersicht Hund vom Züchter, Rücktritt vom Kauf 18.01.2022 von Isabel W. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben für unseren Familienhund einen 2. Hund erworben. Leider ist unser Hund verstorben und wir haben auf Grund des Schicks den Züchter/Verkäufer darum gebeten, den Hund (der zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig bezahlt war) zurückzunehmen und weiter zu vermitteln. Ich habe um Rücküberweisung des Betrages gebeten. Im Kaufvertrag steht nichts von Anzahlung, nur von einer Aufwandsentschädigung und den Zahlungsmodalitäten. Auch, dass bei Rücktritt (der Rücktritt ist im Vertrag auch nicht schriftlich geregelt) eine Anzahlung einbehalten wird. Ich habe nun mehrfach um Rückzahlung gebeten, die Verkäuferin meldet sich aber nicht mehr bei mir, zahlt nicht und liest mittlerweile wohl nicht einmal mehr meine Nachrichten laut WhatsApp. Welche Möglichkeiten habe ich nun? Der Hund ist vollständig bezahlt, also faktisch mein Eigentum. Sollte er weiter veräußert werden, dann steht mir doch der Kaufpreis zu bzw ich habe ein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises, da ich dies ja auch mehrfach bei Whatsapp geklärt habe. Mir wurde auch einmal geschrieben, dass kein onlinebanking vorhanden ist und ich warten muss, bis sie wieder in die Stadt zur Bank kommt...also gehe ich davon aus, dass klar ist, dass der Betrag zurück erstattet werden soll. Wie lange muss ich der Verkäuferin Zeit geben zur Rücküberweisung (mitterweile sind es 2 Wochen) und wie muss ich vorgehen? Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung(?) oder gleich einen Anwalt einschalten? Frist setzen? Abmahnen? Vielen Dank für ihre Antwort Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag hat sich der Kaufvertag in ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, so dass beide Parteien verpflichtet sind, einander das Empfange zurückzugewähren. Sie als Käuferin müssen den Hund zurückgeben und das Eigentum rückübertragen. Die Verkäuferin ist verpflichtet den Hund zurückzunehmen und Ihnen den Kaufpreis zurückzuzahlen. Anhand des Wortlautes im WhatsApp Verlauf müsste geprüft werden, ob hierin rechtlich ein Anerkenntnis der Rückzahlung des gesamten Kaufpreises enthalten ist, so dass die Verkäuferin sich z.B. nicht die vertraglich vereinbarte Einbehaltung der Anzahlung berufen könnte, wobei geprüft werden müsste, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Fordern Sie die Verkäuferin daher zu Beweiszwecken schriftlich auf, Ihnen den gesamten Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen (setzen Sie ein konkretes Datum ein) zu erstatten und kündigen nach Fristablauf rechtliche Schritte an. Wenden Sie sich dann mit dem Kaufvertrag und dem gesamten WhatsApp Chat an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre Forderung durchzusetzen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag hat sich der Kaufvertag in ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, so dass beide Parteien verpflichtet sind, einander das Empfange zurückzugewähren. Sie als Käuferin müssen den Hund zurückgeben und das Eigentum rückübertragen. Die Verkäuferin ist verpflichtet den Hund zurückzunehmen und Ihnen den Kaufpreis zurückzuzahlen. Anhand des Wortlautes im WhatsApp Verlauf müsste geprüft werden, ob hierin rechtlich ein Anerkenntnis der Rückzahlung des gesamten Kaufpreises enthalten ist, so dass die Verkäuferin sich z.B. nicht die vertraglich vereinbarte Einbehaltung der Anzahlung berufen könnte, wobei geprüft werden müsste, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist. Fordern Sie die Verkäuferin daher zu Beweiszwecken schriftlich auf, Ihnen den gesamten Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen (setzen Sie ein konkretes Datum ein) zu erstatten und kündigen nach Fristablauf rechtliche Schritte an. Wenden Sie sich dann mit dem Kaufvertrag und dem gesamten WhatsApp Chat an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre Forderung durchzusetzen.